Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Erbrecht - Selbststudium 2026 - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Entscheidung 1 (OLG Karlsruhe Beschl. v. 20.8.2025 – 14 W 100/24)

  1. Wer trägt nach den vom Senat dargestellten Grundsätzen die Feststellungslast für das Vorliegen eines Widerrufs eines früheren Testaments?
  2. Wann liegt nach § 2258 Abs. 1 BGB ein zur Aufhebung führender Widerspruch zwischen zwei Testamenten vor?
  3. Welche Bedeutung misst der Senat der Verwendung des Begriffs ‚Erbe' in den handschriftlichen Testamenten bei?

    Entscheidung 2 (OLG Nürnberg Endurteil v. 12.9.2025 – 1 U 2003/24)

  4. Welche Aussage trifft nach den Entscheidungsgründen zur Beweiswirkung eines elektronisch abgegebenen Empfangsbekenntnisses (eEB) des Rechtsanwalts am zutreffendsten zu?
  5. Welche zentrale dogmatische Aussage trifft der Senat zur Rückabwicklung einer gemischten Schenkung im Rahmen von § 2287 BGB, wenn der Schenkungsanteil überwiegt?
  6. Welche Aussage ist nach den Gründen zur Bewertung des Nießbrauchs im konkreten Fall zutreffend?

    Entscheidung 3 (BVerfG Beschl. v. 26.8.2025 – 1 BvR 208/23)

  7. Unter welchem Gesichtspunkt hält das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen den Anhörungsrügebeschluss (hier: Beschluss vom 22.12.2022) für unzulässig?
  8. Warum hält das BVerfG es (unter dem Willkürmaßstab) für vertretbar, die Beteiligten hinsichtlich ‚aktueller Nachlassbestand'-Informationen auf erbrechtliche Auskunftsansprüche zu verweisen?
  9. Welche Aussage trifft das BVerfG zur Möglichkeit, den noch ungeteilten Nachlass und die damit zusammenhängenden Informations- und Verwaltungsfragen erbrechtlich zu strukturieren?

    Entscheidung 4 (OLG Hamm Beschl. v. 9.1.2025 – 10 W 23/24)

  10. Warum ist nach dem OLG Hamm die Ermächtigung der Ehefrau, ‚aus der Zahl der Abkömmlinge' den Nacherben anderweitig zu bestimmen, unwirksam?
  11. Welche Rechtsfolge zieht das OLG Hamm aus der Unwirksamkeit der Ermächtigung – und mit welchem Instrument?

    Entscheidung 5 (OLG Stuttgart Urt. v. 24.7.2025 – 2 U 30/23)

  12. Warum liegt nach Auffassung des Senats eine ‚unentgeltliche Verfügung' i.S.v. § 2205 S. 3 BGB vor, obwohl ein Kaufpreis gezahlt werden sollte?
  13. Welche Aussage trifft das OLG Stuttgart zur Bedeutung eines Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 2216 Abs. 1 BGB) für die Wirksamkeit des Vertrags mit dem Dritten?

    Entscheidung 6 (OLG Hamm Beschl. v. 2.6.2025 – 10 U 3/25)

  14. Welche Leitlinie betont das OLG für ein ‚ordnungsgemäßes' notarielles Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB?
  15. Weshalb verneint der Senat einen Anspruch auf Wertermittlung der 2012 an die Beklagte übertragenen Immobilie (Stichtage 30.03.2012 und 11.04.2022) im Rahmen von § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB?