Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Familienrecht - Selbststudium 2026 - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Entscheidung 1: OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 31.7.2025 – 6 UF 134/25

  1. Welche Rechtsfolge zieht das OLG Frankfurt aus dem Vorrang der umgangsrechtlichen Lösung bei Streitigkeiten über Betreuungszeiten?
  2. Welche Aussage zur Bindungswirkung und zum Regelungsgehalt einer sorgerechtlichen Entscheidung trifft das OLG Frankfurt?
  3. Unter welcher Voraussetzung kann das in einem Sorgeverfahren angerufene Beschwerdegericht nach Auffassung des OLG Frankfurt selbst eine Umgangsregelung treffen?

    Entscheidung 2: OLG Koblenz Beschl. v. 2.4.2025 – 13 UF 398/24

  4. Welche Kernaussage trifft der Senat zur Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrags/Scheidungsfolgenvertrags nach §§ 138 BGB, 6, 8 VersAusglG?
  5. Unter welcher zusätzlichen Voraussetzung lässt sich nach der Entscheidung aus einem objektiv unausgewogenen Vertragsinhalt auf die ‚verwerfliche Gesinnung' des begünstigten Ehegatten schließen?
  6. Warum scheitert eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB nach Auffassung des Senats (jedenfalls derzeit)?

    Entscheidung 3: BVerfG, Beschl. v. 10.6.2025 – 1 BvR 1931/23

  7. Welchen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab legt das Bundesverfassungsgericht bei einem bis zur Volljährigkeit angeordneten Umgangsausschluss zugrunde?
  8. Welche zentrale Begründungsanforderung stellt das Bundesverfassungsgericht bei längerfristigen oder unbefristeten Umgangsausschlüssen auf?
  9. Welche verfassungsrechtliche Aussage trifft die Kammer zur Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren?

    Entscheidung 4: OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.1.2025 – 1 UF 186/24

  10. Welche Aussage trifft das OLG Frankfurt zur Fremdunterbringung als Reaktion auf (vermeintliche) Manipulation/Beeinflussung und Umgangsverweigerung?
  11. Welcher Aspekt war für das OLG Frankfurt im Beschwerdeverfahren besonders bedeutsam, um die Unverhältnismäßigkeit der Fremdunterbringung zu untermauern?

    Entscheidung 5: OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.2.2025 – 16 UF 136/24

  12. Welches Ziel verfolgt das Jugendamt mit seiner Beschwerde vor dem OLG Karlsruhe primär?
  13. Welche Kernaussage trifft das OLG Karlsruhe zur Aufgabenverteilung zwischen Jugendamt und Familiengericht nach Anrufung gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII?

    Entscheidung 6: BGH Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24

  14. Wann kommt nach dem BGH eine pauschale Absenkung des Selbstbehalts (typisch 10%) wegen Haushaltsersparnissen in Betracht?
  15. In welchem Punkt gibt der BGH der Rechtsbeschwerde (teilweise) Recht?