Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht (2024) - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

    Fragen zur Entscheidung 1 (BGH Versäumnisurteil v. 11.7.2023 – II ZR 116/21):

  1. Steht nach Auffassung des BGH in einer Zwei-Personen-GmbH den Gesellschaftern ein Klagerecht zur Ausschließung des jeweils anderen zu?
  2. Welche Aussage ist zutreffend?
  3. Wodurch wird der Abfindungsanspruch des Gesellschafters bei einem mit Rechtskraft des Ausschließungsurteils wirksamen Ausscheiden nach Ansicht des Gerichts ausreichend gesichert?

    Fragen zur Entscheidung 2 (OLG München Endurteil vom 3.5.2023 – 7 U 2865/21):

  4. Welche Aussage trifft zu?
  5. Welches Argument nennt das Gericht, warum die Regelung des § 174 BGB (Zurückweisung) nicht bei der Vertretung durch ein bestelltes Vertretungsorgan anwendbar ist?
  6. Zu welchem Ergebnis kommt das Gericht?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BGH Beschluss vom 21.2.2023 – II ZB 12/21):

  7. Wie lang ist die Referenzperiode, auf die bei der Ermittlung einer angemessenen Abfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären abzustellen ist?
  8. Welche Aussage ist zutreffend?
  9. Zu welchem (Zwischen)Ergebnis kommt das Gericht hier?

    Fragen zur Entscheidung 4 (OLG München Endurteil v. 22.3.2023 – 7 U 723/22):

  10. Welche Aussage ist zutreffend?
  11. Zu welcher Einschätzung gelangt das OLG?
  12. Welche Folge hat es, wenn die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert wird?

    Fragen zur Entscheidung 5 (OLG Saarbrücken Urt. v. 14.6.2023 – 1 U 91/22):

  13. Der von einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH in eigenem Namen eingereichte Antrag gegen seinen Mitgeschäftsführer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der allein auf die Sicherung etwaiger materieller Ansprüche und Rechte der GmbH abzielt ist ...?
  14. Wodurch unterscheidet sich die „actio pro societate“ von der „actio pro socio“?
  15. Welche Aussage ist richtig?