Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Sozialrecht - Selbststudium 2026 - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

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    Fragen zur Entscheidung 1 (BSG Urt. v. 12.6.2025 – B 3 KR 13/23 R)

  1. Welche Aussage trifft nach der Entscheidung des BSG zur Bedeutung eines im Freiburger Einsilbertest gemessenen Hörgewinns zu?
  2. Wie ist nach Auffassung des BSG das Verhältnis zwischen objektivem Testergebnis und subjektiven Angaben der Versicherten bei der Prüfung eines Anspruchs auf festbetragsüberschreitende Hörgeräteversorgung zu bestimmen?
  3. Welche Aussage entspricht der dogmatischen Einordnung des Kostenerstattungsanspruchs nach Selbstbeschaffung durch das BSG?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BSG Urt. v. 5.6.2025 – B 5 R 3/24 R)

  4. Warum lag nach Ansicht des BSG im konkreten Fall keine »wesentliche Änderung« iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X vor?
  5. Welche Rolle spielt nach dem BSG die Gesetzeshistorie bei der Auslegung zum Ausschluss freiwilliger Beiträge?
  6. Welche verfassungsrechtliche Kernaussage trifft das BSG zur Ungleichbehandlung von Pflicht- und freiwillig Versicherten beim Grundrentenzuschlag?

    Fragen zur Entscheidung 3 (LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 16.7.2025 - L 13 AS 152/23)

  7. Auf welche Rechtsgrundlage stützt das LSG die Rücknahme der Bewilligungsentscheidungen mit Wirkung für die Vergangenheit (und warum besteht insoweit kein Ermessensspielraum)?
  8. Welche dogmatische Kernaussage trifft das LSG für den Fall, dass die konkrete Höhe des erzielten Einkommens trotz umfassender Ermittlungen nicht aufklärbar ist und eine Schätzung nicht tragfähig erscheint?
  9. Welche Aussage trifft das LSG zur Beweislastverteilung bzw. »Beweisnähe« in der konkreten Konstellation ungeklärter Einkommensverhältnisse?

    Fragen zur Entscheidung 4 (LSG Hessen Urt. v. 3.4.2025 -L 8 KR 155/23)

  10. Welche Kernaussage trifft das LSG Hessen zur Reichweite des Begriffs »anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall« iSv § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V?
  11. Wie bestimmt das LSG den Beginn der Auffangpflichtversicherung und welche Folge hebt es hervor?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BSG Urt. v. 18.12.2024 – B 8 SO 1/24 R)

  12. Welchen dogmatischen Kern setzt das BSG beim materiellen Leistungsanspruch im SGB XII im Kontext »aufgedrängter Leistungen«?
  13. Wie behandelt das BSG den Umstand, dass die Behörde ihre Rückforderung zunächst auf § 45 Abs. 2 iVm § 50 Abs. 1 SGB X gestützt hatte, obwohl eigentlich § 50 Abs. 2 SGB X einschlägig war?

    Fragen zur Entscheidung 6 (LSG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.9.2024 – 9 SO 11/21)

  14. Welches Leitkriterium stellt das LSG – in Anknüpfung an die BSG-Rechtsprechung – für die Einordnung als »ambulant betreute Wohnmöglichkeit« in den Vordergrund?
  15. Weshalb verneint das LSG ab dem 1.11.2016 eine Leistung »in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten« und damit den Fortbestand der Zuständigkeit der Beklagten nach § 98 Abs. 5 SGB XII?