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Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024) - 2,5 Stunden
Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5
Fragen zur Entscheidung 1 (BFH Urteil vom 26.9.2023 – IX R 19/21):
Zu welchem Ergebnis kommt der BFH in vorliegender Entscheidung?
Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes erfüllt nicht den Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu werten.
Der BFH lässt die Frage, ob Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft den Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllt, offen.
Ist § 3 KapErhStG auf Anteile an Genossenschaften anwendbar?
Nein.
Ja, da der Wortlaut der Norm keine Bestimmung des Anwendungsbereichs enthält.
Ja, aber nur wenn die Anteile vor 2021 erworben wurden.
Wie lange kommt die Gewährung von Vertrauensschutz wegen unechter Rückwirkung im Zusammenhang mit der Einführung von § 17 Abs. 7 EStG gegebenenfalls in Betracht?
Für alle Wertsteigerungen bis zum Ablauf der „Vertrauensfrist“ 2025.
Für die bis zur Entscheidung des BFH (26.09.2023) angefallenen Wertsteigerungen.
Für die bis zum Inkrafttreten dieser Regelung zum 13.12.2006 angefallene Wertsteigerungen.
Fragen zur Entscheidung 2 (BFH Urteil vom 17.8.2023 – III R 59/20):
Was setzt die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes voraus?
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts muss seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung sein.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts muss seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis sein.
Es darf keine vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer eines Objekts bestehen.
Wie ordnet der BFH die zwischen der X und den Eigentümern geschlossenen Verträge rechtlich ein?
Als Mietvertrag.
Als entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Als Leihvertrag.
Welche Aussage ist richtig?
Der BFH kommt zu dem Ergebnis, die X sei als Reiseveranstalterin anzusehen.
Der BFH kommt zu dem Ergebnis, die X sei nicht als Reiseveranstalterin anzusehen.
Der BFH kommt zu dem Ergebnis, die Frage, ob die X als Reiseveranstalterin anzusehen sei, müsse nicht entschieden werden.
Fragen zur Entscheidung 3 (BFH Urteil vom 12.7.2023 – X R 14/21):
Wie ist nach Auffassung des BFH mit der Fallgestaltung umzugehen, dass der Steuerpflichtige an der Mitunternehmerschaft, in der der Veräußerungsgewinn entstanden und in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden war, im Zeitpunkt des Ablaufs der Reinvestitionsfrist nicht mehr beteiligt war?
Dies Konstellation führt zu einer Auflösung der Rücklage im Rahmen des Gewinnfeststellungsverfahrens der Mitunternehmerschaft.
Diese Konstellation führt dazu, dass die Rücklage steuerrechtlich keine Berücksichtigung finden kann.
Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden.
Welche Aussage ist richtig?
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer KG unterfällt grundsätzlich der Gewerbesteuer.
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer KG unterfällt grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.
Wann kommt eine Entscheidung nach der Feststellungslast in Betracht?
Dann, wenn das FG diese Vorgehensweise vorab im Beschlusswege angeordnet hat.
Nur wenn alle gebotenen Bemühungen, den Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, erfolglos geblieben sind.
Wenn sich dies vorab als die verfahrensökonomischste Vorgehensweise darstellt.