Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Steuerrecht (2024) - 5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5

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    Fragen zur Entscheidung 1 (BFH Urteil vom 26.9.2023 – IX R 19/21):

  1. Zu welchem Ergebnis kommt der BFH in vorliegender Entscheidung?
  2. Ist § 3 KapErhStG auf Anteile an Genossenschaften anwendbar?
  3. Wie lange kommt die Gewährung von Vertrauensschutz wegen unechter Rückwirkung im Zusammenhang mit der Einführung von § 17 Abs. 7 EStG gegebenenfalls in Betracht?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BFH Urteil vom 17.8.2023 – III R 59/20):

  4. Was setzt die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes voraus?
  5. Wie ordnet der BFH die zwischen der X und den Eigentümern geschlossenen Verträge rechtlich ein?
  6. Welche Aussage ist richtig?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BFH Urteil vom 12.7.2023 – X R 14/21):

  7. Wie ist nach Auffassung des BFH mit der Fallgestaltung umzugehen, dass der Steuerpflichtige an der Mitunternehmerschaft, in der der Veräußerungsgewinn entstanden und in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden war, im Zeitpunkt des Ablaufs der Reinvestitionsfrist nicht mehr beteiligt war?
  8. Welche Aussage ist richtig?
  9. Wann kommt eine Entscheidung nach der Feststellungslast in Betracht?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BFH Urteil vom 11.7.2023 – I R 36/20):

  10. Auf welche Theorie nimmt der BFH in Bezug auf die Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften Bezug?
  11. Welche Aussage ist zutreffend?
  12. Ist der Gewerbesteuermessbescheid im Verhältnis zum Feststellungsbescheid des § 14 Abs. 5 Satz 1 KStG ein Folgebescheid?

    Fragen zur Entscheidung 5 (BFH Urteil vom 5.9.2023 – IV R 24/20):

  13. Welche Aussage ist auf Grundlage der Entscheidung des BFH zutreffend?
  14. Verstößt der in § 52 Abs. 32a EStG 2007 angeordnete zeitliche Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG 2007, der in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG fortwirkt, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?
  15. Zu welchem Ergebnis kommt der BFH in Bezug auf die Einordnung der Klägerin für die Jahre 2003-2005?