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Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht (2024) - 2,5 Stunden
Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5
Fragen zur Entscheidung 1 (OLG Schleswig Urteil vom 9.8.2023 – 1 ORs 4 Ss 7/23):
Welche Aussage ist nach Ansicht des Gerichts zutreffend?
Ein menschengerechtes globales Erdklima ist kein notstandsfähiges Rechtsgut im Sinne des § 34 StGB.
Ein menschengerechtes globales Erdklima ist ein notstandsfähiges Rechtsgut im Sinne des § 34 StGB.
Wann scheidet die Rechtfertigung einer Maßnahme wegen fehlender Eignung nach allgemeiner Meinung aus?
Wenn sie von vornherein entweder völlig nutzlos erscheint oder nur mit einer ganz unwesentlichen Erhöhung der Rettungschancen verbunden ist.
Wenn sie von vornherein bereits Zweifel an ihrer Eignung aufkommen lässt und die Rettungschancen nicht wesentlich erhöht werden.
Erst wenn sie sich im Rahmen einer ex post Betrachtung als ungeeignet erwiesen hat.
Wann liegen die Voraussetzungen für ein Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG vor?
Nur im Falle eines Staatsstreiches der durch staatliche Organwalter vorgenommen wurde.
Nur im Falle eines Staatsstreiches der durch zivilgesellschaftliche Kräfte vorgenommen wurde.
Nur im Falle eines Staatsstreiches – unabhängig ob dieser durch staatliche Organwalter oder durch zivilgesellschaftliche Kräfte vorgenommen wurde.
Fragen zur Entscheidung 2 (BGH, Urteil vom 16.02.2023 – 4 StR 211/22):
Wann ist eine Revisionsbeschränkung wirksam?
Wenn sie sich auf einzelne Beschwerdepunkte bezieht, unabhängig davon, ob diese nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können.
Wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können.
Wann liegt ein zum Vorsatzausschluss führendes ernsthaftes Vertrauen des Täters vor?
Wenn er auf der Grundlage von Tatsachen davon ausgeht, dass seine Tathandlung trotz der von ihr ausgehenden hohen Lebensgefahr nicht zum Tode des Opfers führen werde.
Wenn er verschiedene Szenarien für möglich hält, bei denen zumindest eines nicht zum Tode des Opfers führen werde.
Wenn er es zwar für möglich hält, dass der Tod des Opfers eintreten wird, diese Möglichkeit aber „gedanklich beiseiteschiebt“.
Fragen zur Entscheidung 3 (BGH Urteil vom 15.2.2023 – 2 StR 270/22):
Welche Bedeutung haben die Kataloge der §§ 98a, 100a, 110a StPO für die Frage, ob eine zum Einsatz von V-Leuten berechtigende Straftat „von erheblicher Bedeutung“ vorliegt?
Eine Straftat „von erheblicher Bedeutung“ liegt nur vor, wenn die sie in den genannten Katalogen aufgeführt ist.
Die Kataloge sind für diese Frage irrelevant.
Die Kataloge der §§ 98a, 100a, 110a StPO geben dem Gericht hierauf Hinweise; die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.
Zu welchem Zwischenergebnis kommt das Gericht im vorliegenden Fall?
Der Einsatz der Vertrauensperson war zulässig.
Der Einsatz der Vertrauensperson war unzulässig.
Der Einsatz der Vertrauensperson war zwar unzulässig, wurde aber durch rügloses Verhandeln geheilt.