Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Strafrecht - Selbststudium 2026 - 2,5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

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    Entscheidung 1 (BayObLG, Beschluss vom 21.10.2025 – 206 StRR 289/25)

  1. An welchem Mangel leidet die Entscheidung des Amtsgerichts?
  2. Warum kann das BayObLG den Schuldspruch nicht selbst von § 246 StGB auf § 266 StGB umstellen, obwohl tragfähige Feststellungen vorliegen könnten?
  3. Welche Kernaussage trifft das BayObLG zu § 246 StGB im Verhältnis zu § 266 StGB im konkreten Kontext?

    Entscheidung 2 (OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2025 – 1 Ws 63/25)

  4. Warum wurde dem Verurteilten Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt?
  5. Welche dogmatische Aussage trifft das OLG zum Verhältnis von § 57 Abs. 1 StGB und § 57 Abs. 6 StGB (Verheimlichung der Tatbeute)?
  6. Welches konkrete Rückfallrisiko betont das OLG Bremen bei fortbestehendem Zugriff auf die Tatbeute?

    Entscheidung 3 (BVerfG, Beschluss vom 23.09.2025 – 2 BvR 625/25)

  7. Warum hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen?
  8. Warum scheitert nach dem BVerfG das Argument, wegen »Blackbox« (unbekannter EU-Mitgliedstaat, unbekannte Beschlüsse) müsse ein Verwertungsverbot greifen?
  9. Welche zentrale Leitlinie betont das BVerfG zu Beweisverwertungsverboten im Strafprozess?