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Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht (2024) - 5 Stunden
Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 5
Fragen zur Entscheidung 1 (BGH Urt. v. 17.1.2023 – VI ZR 203/22):
Welche Aussage ist zutreffend?
Auf Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des Sicherungseigentums an einem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall muss sich der Sicherungseigentümer das Mitverschulden des Halters und Sicherungsgebers anspruchsmindernd zurechnen lassen.
Auf Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des Sicherungseigentums an einem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall muss sich der Sicherungseigentümer das Mitverschulden des Halters und Sicherungsgebers nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen.
Auf Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des Sicherungseigentums an einem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall muss sich der Sicherungseigentümer das Mitverschulden des Halters und Sicherungsgebers nur dann anspruchsmindernd zurechnen lassen, wenn dessen Haftungsquote mehr als 1/3 beträgt.
Wann ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig?
Wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zur Prozessführung im eigenen Namen ermächtigt worden ist und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat.
Nie.
Wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zur Prozessführung im eigenen Namen ermächtigt worden ist. Unabhängig von der Frage, ob er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat.
Wessen Schutz dient § 10 Satz 1 StVO in ständiger Rechtsprechung?
Dem Schutz des fließenden und ruhenden Verkehrs.
Primär dem Schutz der Fußgänger.
Primär dem Schutz des fließenden Verkehrs auf der Straße.
Fragen zur Entscheidung 2 (BGH Urt. v. 6.12.2022 – VI ZR 73/21):
Was ist bei der bei der Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung zu berücksichtigen?
Nur der Ausgleichsgedanke.
Sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsgedanke.
Nur der Genugtuungsgedanke.
Welche Aussage ist zutreffend?
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld aus § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB setzt keine über Trauer und seelisches Leid hinausgehende gesundheitliche Beeinträchtigung des Hinterbliebenen voraus.
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld aus § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB kommt nur bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Hinterbliebenen in Betracht, die über Trauer und seelisches Leid hinausgeht.
Was hält der BGH „zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen“ für erforderlich?
Der dem Hinterbliebenen im Einzelfall zuerkannte Betrag muss im Regelfall über das hinausgehen, was ihm zustände, wenn das von ihm erlittene seelische Leid die Qualität einer Gesundheitsverletzung hätte.
Der dem Hinterbliebenen im Einzelfall zuerkannte Betrag muss im Regelfall auf die gleiche Summe belaufen, die ihm zustände, wenn das von ihm erlittene seelische Leid die Qualität einer Gesundheitsverletzung hätte.
Der dem Hinterbliebenen im Einzelfall zuerkannte Betrag muss im Regelfall hinter demjenigen zurückbleiben, der ihm zustände, wenn das von ihm erlittene seelische Leid die Qualität einer Gesundheitsverletzung hätte.
Fragen zur Entscheidung 3 (BVerfG Beschl. v. 21.6.2023 – 2 BvR 1090/21):
Zu welchem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht?
Die geringeren Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte nach der Rechtsprechungspraxis zu sogenannten standardisierten Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen genügen den Anforderungen an ein faires Verfahren nicht.
Die geringeren Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte nach der Rechtsprechungspraxis zu sogenannten standardisierten Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen genügen den Anforderungen an ein faires Verfahren.
Was hält das Gericht für erforderlich, um den Gedanken der Waffengleichheit“ hinreichend Rechnung zu tragen?
Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat – in einem gewissen Rahmen - einen Anspruch auf Zugang auch zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen.
Es muss (nur) sichergestellt werden, dass der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Zugang zur Bußgeldakte hat.
Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat einen uneingeschränkten und grenzenlosen Anspruch auf Zugang auch zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen.
Welches Gericht vertritt die Auffassung, das Recht auf effektive Verteidigung gebiete es, „Rohmessdaten“ als Grundlage eines standardisiert ermittelten Messergebnisses zu speichern?
Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof.
Fragen zur Entscheidung 4 (BGH Urt. v. 16.2.2023 – 4 StR 211/22):
Welche Aussage trifft der BGH hinsichtlich einer Beschränkung des Rechtsmittels?
Die Beschränkung eines Rechtsmittelangriffs auf ein Delikt, das im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 Abs. 1 StGB mit einem anderen Delikt steht, ist unzulässig.
Ob die Beschränkung eines Rechtsmittelangriffs auf ein Delikt, das im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 Abs. 1 StGB mit einem anderen Delikt steht, zulässig ist, lässt der BGH offen.
Ein Rechtsmittelangriff kann auch auf ein Delikt beschränkt werden, das im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 Abs. 1 StGB zu einem weiteren Delikt steht.
Welche Aussage ist zutreffend?
Bedingter Tötungsvorsatz kann auch dann gegeben sein, wenn der Erfolgseintritt für den Täter unerwünscht ist.
Bedingter Tötungsvorsatz ist dann ausgeschlossen, wenn der Erfolgseintritt für den Täter unerwünscht ist.
Fragen zur Entscheidung 5 (OLG Braunschweig Urt. v. 30.11.2023 – 1 ORs 33/23):
Zu welchem Ergebnis kommt das Gericht?
Für Führer eines E-Scooters kann zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit jedenfalls der für Fahrradfahrer geltende BAK-Grenzwert herangezogen werden.
Für Führer eines E-Scooters kann zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit der für den Führer eines Kraftfahrzeugs geltende BAK-Grenzwert herangezogen werden.
Für Führer eines E-Scooters gibt es keinen BAK-Grenzwert.
Bei einer Fahrstrecke von rund einem Kilometer…?
… handelt es sich um eine kurze Strecke, die gegen die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB spricht.
… handelt es sich nicht um eine kurze Strecke , so dass die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 nicht entkräftet ist.
Fragen zur Entscheidung 6 - VGH Mannheim Urt. v. 24.2.2022 – 1 S 2283/20:
Zu welchem Ergebnis kommt das Gericht?
Die Anweisung, dass Polizeibeamte private Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd abgestellt sind, aus haftungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht selbst wegfahren, sondern ein Abschleppunternehmen beauftragen sollen, ist nicht ermessensfehlerhaft.
Die Anweisung, dass Polizeibeamte private Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd abgestellt sind, aus haftungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht selbst wegfahren, sondern ein Abschleppunternehmen beauftragen sollen, ist ermessensfehlerhaft.
Ob die Anweisung, dass Polizeibeamte private Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd abgestellt sind, aus haftungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht selbst wegfahren, sondern ein Abschleppunternehmen beauftragen sollen, ermessensfehlerhaft ist, lässt das Gericht offen.
Steht der strafrechtliche Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit einer Würdigung der verweigerten Mitwirkung an einem (freiwilligen) Atemalkoholtest im Anwendungsbereich des Polizeirechts entgegen?
Ja.
Nein.