Lernerfolgskontrolle Rechtsprechung aktuell: Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht - Selbststudium 2026 - 2,5 Stunden

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

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    Entscheidung 1 (BayObLG Beschl. v. 26.2.2025 – 201 ObOWi 68/25)

  1. Welche Mindestanforderung stellt das BayObLG bei ProViDa 2000 Modular (standardisiertes Messverfahren) an die Urteilsgründe, wenn die konkrete Betriebsart (AUTO 1/2, MAN, SPLIT) nicht ausdrücklich mitgeteilt wird?
  2. Warum korrigiert das BayObLG die Konkurrenzbewertung und nimmt Tateinheit an?
  3. Auf welcher dogmatischen Grundlage bejaht das BayObLG den Vorsatz bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen?

    Entscheidung 2 (LG Berlin II Urt. v. 22.10.2024 – 22 S 6/23)

  4. Warum verneint das Gericht eine Gefährdungshaftung nach §§ 7, 18 StVG (jeweils iVm § 115 VVG)?
  5. Welche Kernaussage trifft das Urteil zur Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissen durch den direkt in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer?
  6. Warum bejaht das Gericht § 10 StVO und § 11 eKFV als Schutzgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB im Kontext der Fallkonstellation?

    Entscheidung 3 (BGH Urt. v. 25.3.2025 – VI ZR 174/24)

  7. Welche Anforderung stellt der BGH bei einem Sicherungsgeber, der deliktische Ansprüche wegen Beschädigung eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs geltend macht, an die Bestimmtheit des Klagegrundes (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)?
  8. Wie verortet der BGH das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Restwertproblematik bei der Totalschadenabrechnung?

    Entscheidung 4 (OLG Hamm Urt. v. 8.1.2025 – 1 ORs 70/24)

  9. Warum verneint das OLG eine Unwirksamkeit der Beschränkung wegen »untrennbarer Wechselwirkung« zwischen Maßregelentscheidung (§§ 69, 69a StGB) und Geldstrafe?
  10. Welche zentrale dogmatische Leitlinie stellt das OLG für das Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB heraus?