Onlineseminar2.5 Std.Familienrecht

Reformen und Reformvorschläge im Familienrecht und deren jeweilige Auswirkungen auf Vertragsgestaltung und Verfahrensführung

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Frau Dr. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Notarin, Präsidentin DAV a.D.
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Nicht erst in dieser Legislaturperiode ist angekündigt worden, den Reformstau im Familienrecht zu beseitigen.
Einzelne familienrechtliche Reformen sind in 2026 bereits in Kraft getreten – andere befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.
Zudem haben auch die in 2026 in Kraft getretenen Reformen sowie die beschlossenen und die angedachten Reformen im Sozialrecht unmittelbare Auswirkungen im Familienrecht, insbesondere beim Unterhalt.

Angesichts in der Vergangenheit zunächst stecken gebliebener Reformvorhaben im Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie im Versorgungsausgleich einerseits und voller Schreibtische andererseits stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Reformen im konkreten Mandat berücksichtigt werden müssen.

Hierauf hat die Haftpflichtrechtsprechung bereits eine Antwort gegeben, wonach der konkret übernommene Auftrag festlegt, welche Rechtskenntnisse sich der Auftragnehmer verschaffen muss – wozu auch Reformen und Reformüberlegungen gehören, über die in der Tages- und/oder Fachpresse berichtet wird.

Auch die Rechtsprechung des BGH zeigt, dass dieser sich im konkreten Fall mit der Frage befasst, ob sich z.B. aus Reformüberlegungen Anhaltspunkte für geänderte gesellschaftliche Überlegungen ergeben, die z.B. bei Billigkeitserwägungen oder den Geschäftsgrundlagen eines Vertrages von Bedeutung sein können. So geht der BGH in Rn. 22 seines Beschlusses vom 31.01.2024 – XII ZB 385/23 – auf das am 25.01.2024 vorgelegte Eckpunktepapier des BMJ zu einer Kindschaftsrechtsreform ein.

Gegenstand des Seminars sind die in 2026 in Kraft getretenen, verkündeten und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reformen im Familienrecht und die für Familienrechtler bedeutsamen Reformen im Sozialrecht und der praktische Umgang mit diesen in streitigen Verfahren und bei Vertragsgestaltungen.

 

  • Reformen im Überblick
    • Abstammungsrecht
      • Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung – BGBl I 2026, Nr. 83
      • Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften BGBl I 2026, Nr. 221 vom 28.07.2026
    • Gewaltschutz – Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz – BGBl I 2026, Nr. 198
    • Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vom 22.04.2026 (BT-Drs 21/6510)
      a. Ausgleich bisher verschwiegener oder übersehener Anrechte im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich;
      Einbeziehung jeglicher betrieblicher Altersversorgungen unabhängig von der Ausgleichsform auch in Fällen, die nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen (Hinweis dazu in der Literatur: führt ggf. zu abweichenden Vereinbarungen bei Unternehmereheverträgen und zu einem Änderungsbedarf bei derartigen Verträgen bei bereits abgeschlossenen Verträgen);
      Anträge auf Abänderung sollen früher zulässig sein
    • Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vom 11.05.2026
      a. grundlegende Umgestaltung des Kindschaftsrechts nicht nur hinsichtlich des systematischen Aufbaus;
      Definition des Kindeswohls, besserer Schutz bei häuslicher Gewalt, Vollmachtserteilung auf Dritte
    • Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vom 22. Mai 2026
      a. Einführung einer Beschwerde in Eilverfahren betreffend Umgang, Änderungen im Beschwerdeverfahren, grundlegende Verfahrensänderungen bei häuslicher Gewalt, Wahlgerichtsstand in Kindschaftssachen und Kindesunterhaltssachen bei häuslicher Gewalt
    • SGB II: in Kraft seit dem 01.07.2026
      keine Auswirkungen auf VKH-Bewilligungen, da sich dessen wirtschaftliche Voraussetzungen nach dem SGB XII richten
      Verschärfung beim Vermögenseinsatz
      Verschärfung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (z.B. bei kindeserziehenden Eltern nunmehr ab Vollendung des 14. Lebensmonats)
      Arbeitgeberhaftung für unrechtmäßig bezogene SGB II Leistungen, wenn ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht oder ein Beschäftigungsverhältnis ohne tatsächliche Arbeitsleistung gemeldet wird
    • GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – BGBl I 2026 Nr. 228 vom 29.07.2026
      a. mit unterhaltsrechtlichen Auswirkungen betr. Änderungen der Familienversicherung
    • Unterhaltsvorschussgesetz – Regierungserklärung zu Änderungen in der Bezugsberechtigung und zur Durchsetzung des Unterhaltsregresses – Diskussion um Anspruch bei anonymer Samenspende
  • Berücksichtigung in gerichtlichen Verfahren – Präklusion bei wiederkehrenden Leistungen und feststehender zukünftiger Änderung der Rechtslage
  • Berücksichtigung bei Vertragsgestaltungen im Unterhaltsrecht
    • Geschäftsgrundlage und Abänderungsvereinbarungen
    • Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung oder individuelle vertragliche Ansprüche
  • Änderungen im Versorgungsausgleich
    • Kompensationsmodelle in Eheverträgen bei Einbeziehung weiterer Anrechte
    • Abänderung von Vereinbarungen nach § 227 FamFG oder Ausschluss der Abänderung

Termin / Kursort

Mi., 09.12.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mi., 09.12.2026 09:00 bis 11:45 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Frau Dr. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Notarin, Präsidentin DAV a.D.
Preise
Standardpreis für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.