Mit Nachweis für Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (6 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Tag 1 am 21.04.2026: – Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und die frühe Krise
- Einführung in das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)Zielsetzung und Einordnung im insolvenznahen Instrumentarium
- Verfahrensvoraussetzungen, Antragslogik, Beteiligtenstruktur
- Das Restrukturierungsgericht: Rolle, Eingriffsmöglichkeiten, Rückkopplungen
- Der Restrukturierungsplan: Aufbau, Planstruktur, Gläubigergruppenbildung
- Abstimmungsverfahren, gerichtliche Planbestätigung
- Abgrenzung zur Eigenverwaltung und zum Insolvenzplanverfahren
- Diskussion: Wo ist StaRUG praktikabel? Wo versagt es in der Praxis?
Tag 2 am 22.04.2026– Eigenverwaltung und Insolvenzplan in der Anwendung
- Die Eigenverwaltung nach § 270a/b InsOVoraussetzungen, Risiken, Anforderungen an Geschäftsleitung und Berater
- Rolle des vorläufigen Sachwalters
- Verfahrensplanung, Schutzschirmverfahren, und Wechselwirkungen zum Restrukturierungsverfahren
- Der Insolvenzplan:Aufbau und Struktur nach § 217 ff. InsO
- Modifikation von Rechtsverhältnissen, Gestaltungsspielräume
- Beteiligung der Gläubiger: Gruppenkonzepte, Zustimmungsersetzung
- Planbestätigung und Rechtsmittelsystematik
- Fallbesprechungen: Strategiefragen – Welches Instrument in welcher Situation?
Dozent: RiAG Ulm Dr. Benjamin Webel, Leiter des Insolvenzgerichts
ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Reduzierung der Netto-Seminargebühr um 45 % möglich - ESF-Plus Antrag ist gestellt.
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar wird voraussichtlich vom ESF-Plus gefördert - Antrag ist gestellt. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF.
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Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.