Mit Nachweis für Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (6 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Tag 1 am 21.04.2026: – Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und die frühe Krise
- Einführung in das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)Zielsetzung und Einordnung im insolvenznahen Instrumentarium
- Verfahrensvoraussetzungen, Antragslogik, Beteiligtenstruktur
- Das Restrukturierungsgericht: Rolle, Eingriffsmöglichkeiten, Rückkopplungen
- Der Restrukturierungsplan: Aufbau, Planstruktur, Gläubigergruppenbildung
- Abstimmungsverfahren, gerichtliche Planbestätigung
- Abgrenzung zur Eigenverwaltung und zum Insolvenzplanverfahren
- Diskussion: Wo ist StaRUG praktikabel? Wo versagt es in der Praxis?
Tag 2 am 22.04.2026– Eigenverwaltung und Insolvenzplan in der Anwendung
- Die Eigenverwaltung nach § 270a/b InsOVoraussetzungen, Risiken, Anforderungen an Geschäftsleitung und Berater
- Rolle des vorläufigen Sachwalters
- Verfahrensplanung, Schutzschirmverfahren, und Wechselwirkungen zum Restrukturierungsverfahren
- Der Insolvenzplan:Aufbau und Struktur nach § 217 ff. InsO
- Modifikation von Rechtsverhältnissen, Gestaltungsspielräume
- Beteiligung der Gläubiger: Gruppenkonzepte, Zustimmungsersetzung
- Planbestätigung und Rechtsmittelsystematik
- Fallbesprechungen: Strategiefragen – Welches Instrument in welcher Situation?
Dozent: RiAG Ulm Dr. Benjamin Webel, Leiter des Insolvenzgerichts
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.