Rittweger: Erst Ärzte und Pfleger, jetzt IT-Honorarkräfte – akute Risiken der Scheinselbstständigkeit für EDV-Spezialisten im Drittpersonaleinsatz
Referent: Stephan Rittweger, Vors. Richter am Bayerischen Landessozialgericht, München
Das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit von Ärzten und Pflegekräften mit einer Urteilsserie vom Oktober 2021 auf die ambulante Versorgung ausgeweitet. Diese „neue Scheinselbstständigkeit“ wird mit Sicherheit als nächste Berufsgruppe die IT-Honorarkräfte betreffen. Über das Hauptkriterium der Eingebundenheit in fremde Strukturen können erhebliche Beitragsnachforderungen ins Haus stehen. Wegen der längerfristig angelegten Beitragsrisiken sowie wegen der immensen indirekten Folgen müssen jetzt im IT-Bereich Fehlerstellen aufgespürt, Risiken eliminiert und Lösungen für Vergangenes sowie für künftige Einsätze gefunden werden. An dieser Stelle droht das novellierte Statusklärungsverfahren mehr Schaden zu stiften, als Nutzen zu bringen.
Das in dieser Situation erforderliche Know-How vermittelt dieses kompakte LIVE ONLINE Seminar.
Im Einzelnen:
• Entwicklung der Scheinselbstständigkeit in der Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte
• Regulatorische Vorgaben und der Unterschied von Arbeits- und Sozialrecht
• Gesamtabwägung oder „Gesamtabwägungslüge“: Entscheidende Abwägungskriterien der Praxis
• Beitrag, Haftung und Regress
• Risiko-Lösungen für die Vergangenheit: Beitragsnachforderung (Arbeitgeberseite) und Honorardifferenz (Arbeitnehmerseite)
• Lösungswege für die Zukunft: So wird die neue Statusklärung nicht zum Eigentor!