Präsenzkurs7.5 Std.Familienrecht

Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen durch Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf

Angeboten von HERA Fortbildungsinstitut
Rechtsgebiet:
  • Familienrecht
  • Erbrecht
§15 FAO Stunden: 7.5 Std.
Präsenzkurs
275,00 €
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Kursbeschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Familien- und Erbrecht (7,5 h)
Wir werden Ihnen dieses Seminar als Hybrid-Veranstaltung anbieten.
Eine begrenzte Teilnehmerzahl kann vor Ort in Präsenz teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Online-Teilnahme möglich.

Bitte buchen Sie eine Online-Teilnahme hier unter der Kurs-Nr.23-R123W.

Inhalt:

Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Pra­xis einer gro­ßen Beliebtheit.
Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermö­gen verschenkt als ver­erbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch be­steht die vor­weg­genommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schen­kung.
Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Un­danks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurück­gefordert werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Recht­sprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen die­ser beiden Anwen­dungs­fälle der Rückab­wicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch ding­lich in jeder Hinsicht wirksamen Schen­kung.

Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schen­­kungs­widerruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schen­kungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nach­rangige Unterhaltsansprüche geboten.

Referent: Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für An­ge­wandte Wissenschaften Hamburg.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Teilnahmebescheinigung
Vor Ort sowie digital.
Storno & Umbuchung
Regelt der Anbieter – siehe dessen AGB.
Verpflegung & Organisation
Nach den Angaben des Anbieters.