Schönenberg-Wessel: Güterrecht und ErbrechtReferent:
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER, Kiel
Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht steht in Abhängigkeit zum Güterrecht der Ehegatten. Durch die Wahl des Güterstandes können die Erb- und Pflichtteilsquoten, sowie ein etwaige erbschaftssteuerfreier Zugewinnausgleichsanspruch zur effektiven Nachfolgeplanung genutzt werden. Soweit die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gelebt haben, eröffnet § 1371 BGB für den überlebenden Ehegatten einen Handlungsspielraum. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können ist der Mandant auf eine umfassende Beratung durch seinen Rechtsanwalt / seine Rechtsanwältin angewiesen.
Im Einzelnen:
1. Güterstände und gesetzliche Erbfolge / Pflichtteilsrecht
2. Gesetzliche Güterstand im Erbfall - § 1371 BGB
3. Zugewinn konkret berechnen – der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Satz 4 BGB im Erbrecht
4. Zugewinnausgleichsforderung und Erbschaftssteuer
Das LIVE ONLINE Seminar bietet einen kompakten Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten des § 1371 BGB und dessen Auswirkungen. "Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!