Das Recht der Schönheitsreparaturen entwickelt sich im weiter fort. Neben der zutreffenden Einordnung der „Entgelttheorie“ des BGH spielen Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, der zutreffenden Fristsetzung, des Vorteilsausgleichs, der Abgrenzung zu Ansprüchen wegen Verschlechterung der Mietsache und nicht zuletzt der Verjährung (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 29.01.2025 – XII ZR 96/23, NZM 2025, 349) häufig die prozessentscheidende Rolle. Vorgestellt werden alle must-knows zur erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung und -abwehr.
Der zweite Teil der Veranstaltung behandelt das Recht der Betriebskosten. Vorgestellt werden alle wesentlichen Grundzüge und Problemfelder für die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechung (u.a. formelle und materielle Richtigkeit der Abrechnung, Nachforderungs- und Einwendungsausschluss, Wirtschaftlichkeitsgebot, betriebskostenrechtliche Besonderheiten des Gewerberaummietrechts).
Wie immer praxisgerecht und tagesaktuell auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte.