Onlineseminar2.5 Std.Miet- und WEG Recht

Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei Rückgabe der Mietsache in Beratungspraxis und Prozess

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht Hanau, Lehrbeauftragter
Rechtsgebiet:
Miet- und WEG Recht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Die Geltungsmachung (und Abwehr) von Schadensersatzansprüchen bei Mietende gehört zu den Kernthemen des Mietrechts. Verschiede Stolperstellen (Verjährung, Aufrechnung, Leistungsaufforderung) sind dabei in der Beratungspraxis zu beachten. Zugleich sind die Schönheitsreparaturen bei Mietende immer ein Thema. Das nicht nur, aber auch weil im Schadensersatzprozess bei unwirksamer Abwälzungsklausel erhebliche finanzielle Einbußen und Schwierigkeiten bei der Darlegung und Beweisführung drohen.

Das Seminar behandelt maßgebliche Aspekte der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden der Mietsache und die Verbindung zu den Schönheitsreparaturen. Zugleich werden die Grundlagen des Rechts der Schönheitsreparaturen, die Anforderungen der AGB-Kontrolle sowie der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu dargestellt. Dabei gibt der Referent Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis.

Im Einzelnen:

  • Schadensgeltendmachung bei Rückgabe der Mietsache
  • Relevanz der Schönheitsreparaturen für die Schadenshöhe und -darlegung
  • Verjährung und Kaution
  • Grundlagen der Abwälzung von Schönheitsreparaturen
  • Abwälzung bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Folgeentscheidungen des Bundesgerichtshofs (u.a. Kostenbeteiligung des Mieters)
  • Die Individualvereinbarung in der Praxis und im Prozess



Alle Seminare sind auch einzeln buchbar.

Termin / Kursort

Di., 17.11.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Di., 17.11.2026 15:00 bis 17:45 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht Hanau, Lehrbeauftragter
Preise
Standardpreis für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.