Erfüllt ein Unternehmen seine steuerlichen Pflichten nicht bzw. nicht vollständig, hat dies weitreichende Folgen bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Die Ahndung wegen einer Steuerstraftat kann nur durch Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige abgewendet werden. Sie ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Es handelt sich um eine beratungsintensive Materie. Die Beratung ist diffizil und stellt eine große Herausforderung dar.
Wegen der Folgen einer Selbstanzeige für die Beteiligten einer Steuerhinterziehung ist die Abgrenzung zur Berichtigung nach § 153 AO wichtig. Die Kenntnis um die Berichtigung hat mit der Ergänzung um Abs. 4 in Folge des DAC7-Gesetzes an Bedeutung gewonnen.
In diesem Webinar werden praxisnah die Anforderungen einer Selbstanzeige im unternehmerischen Bereich erläutert.
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