Seminarinhalt: Zusammenfassung der Änderungen LSG Baden-Württemberg vom 30.11.2021 – L 11 BA 4123/20 Sinn des Statusfeststellungsverfahrens Statusverfahren und ähnliche Verfahren Prüfgegenstand Einsatz von Fremdpersonal Bindungswirkung Neue Instrumente der Statusfeststellung Gruppenfeststellung Gutachterliche Äußerung Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage Anhörung So geht´s: Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren. Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können.
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig:
Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung. Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde. Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!