Selbststudium2.5 Std.Sozialrecht

Selbststudium: Das neue Statusfeststellungsverfahren

Angeboten von ZORN SEMINARE
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
Sozialrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
89,00 €
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Kursbeschreibung

Seminarinhalt: 
Zusammenfassung der Änderungen 
LSG Baden-Württemberg vom 30.11.2021 – L 11 BA 4123/20 
Sinn des Statusfeststellungsverfahrens       
Statusverfahren und ähnliche Verfahren  
Prüfgegenstand 
Einsatz von Fremdpersonal 
Bindungswirkung Neue Instrumente der Statusfeststellung   
Gruppenfeststellung  
Gutachterliche Äußerung  
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage 
Anhörung 
                                                                                                  
  
  
So geht´s:   
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren. 
Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können. 


In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig: 

  1. Skript in Ihrem Account herunterladen oder 
    Ihrer Bestätigungs-Mail entnehmen 
  2. Skript durcharbeiten  
  3. Multiple-Choice-Test online absolvieren 
    dazu in Ihrem Account oder mit Ihrer Buchungsnummer anmelden. 
    Von 10 Fragen müssen mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden. 
    Der Test kann 3 Mal wiederholt werden. 


Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung 
Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung.  
Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen 
Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde. 
Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.