Selbststudium2.5 Std.Sozialrecht

Selbststudium: Hartz IV professionell 2022

Angeboten von ZORN SEMINARE
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
89,00 €
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

Seminarinhalt:
Quotenberechnung der ALG II - Leistungen
Zinsansprüche gegenüber demJobcenter
§ 67 SGB II: Der neue Corona Paragraph
BaföG/BAB und ALG II
Erstattungsansprüche der Träger untereinander
Rückgriff eines SV-Trägers auf Leistungen eines anderen
Anrechnung Betriebskostenguthaben nur auf KdU?
Unterhaltsansprücche und ALG II
Anrechnung von Darlehen in der Selbständigkeit
Zahlung von Vorschüssen/Zinsen aus Bausparverträgen
Sozialrechtlicher erstellungsanspruch
Hilfen zur Existenzgründung
Angemessene Wohnkosten bei Haushaltsgemeinschaften
Weitere Tipps
 
So geht´s:  
Nach § 15 Abs. 4 FAO können Sie bis zu 5 Stunden der jährlichen Pflichtfortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren.
Unsere Kurseinheiten belaufen sich auf 2,5 Stunden, so dass Sie flexibel Ihre Pflichtstunden zusammenstellen können.
In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung flexibel, zeit- und ortsunabhängig:
Skript in Ihrem Account herunterladen oder
Ihrer Bestätigungs-Mail entnehmen
Skript durcharbeiten 
Multiple-Choice-Test online absolvieren
dazu in Ihrem Account oder mit Ihrer Buchungsnummer anmelden.
Von 10 Fragen müssen mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden.
Bei Nichtbestehen kann der Test 3 Mal wiederholt werden.
Sie erhalten Ihre Rechnung nebst Skript und Zugang zur Lernerfolgskontrolle sofort nach der Buchung
Zahlen Sie direkt online per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder (Sofort-) Überweisung. 
Alternativ können Sie Ihre Rechnung selbstverständlich auch einfach überweisen
Ihre Fortbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail, sofern die Kursgebühr gezahlt und der Test bestanden wurde.
Sie können also noch bis zum 31.12. eines Jahres Ihre Fortbildung absolvieren!

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.