Onlineseminar5 Std.IT-Recht

Softwarevertragsrecht in der Praxis mit Anforderungen KI und Industrie 4.0

Angeboten von Beck SeminareReferent: Dr. Christiane Bierekoven
Veranstalter:
Beck Seminare
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
499,00 €

Kursbeschreibung

Die Bedeutung von softwaregesteuerter Informationstechnologie erfordert von Unternehmen, Behörden und Industrie mit zunehmender Digitalisierung und Nutzung von KI-Anwendungen fundierte Kenntnisse der IT-Vertragsgestaltung. Bei Beschaffung und Vertrieb von Software und KI-Anwendungen sind neben traditionellen Vertragskonzepten die Unterschiede und Besonderheiten neuer Softwareentwicklungen und von KI-Anwendungen zu erkennen und vertraglich abzubilden. Diese Kenntnisse sind erforderlich, um die komplexen digitalisierten IT-Infrastrukturen und neuen Geschäftsmodelle vertraglich zutreffend erfassen, während des Live Cycle aufrechterhalten sowie die Business Continuity sicherstellen zu können. Dies gilt in besonderem Maße bei der Implementierung KI-basierter Anwendungen, -Modelle und -Systeme, beginnend mit dem Beschaffungsprozess, über die Nutzungsdauer bis zur Weiterentwicklung und Optimierung der Anwendungen. In diesem Webinar/Seminar werden ausgehend von den traditionellen Software-Überlassungsformen und deren vertraglicher Konzeption unter Einbeziehung der digitalen Transformation und Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien die rechtlichen Aspekte von KI-Anwendungen, einschließlich der Grundzüge der KI-VO und Internet of Things (IoT)-Plattformen dargestellt. Dabei besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Interaktion.

Termin / Kursort

Virtueller Raum

Do., 15.04.2027Verfügbar
Virtueller Raum (Microsoft Teams)
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 15.04.2027 09:30 bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Virtueller Raum (Microsoft Teams)
Virtueller Raum
Referent
Dr. Christiane Bierekoven
Preise
Preis für Live-Webinar
499,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.