Die Koalitionsverträge der "GroKO" aus 2018 und der "Ampel" aus 2021 sahen eine Änderung des Patientenrechtegesetzes vor. So hieß es in 2021: „Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.“
Nun heißt es in dem Koalitionsvertrag CDU/CSU – SPD vom 05.05.2025: "Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden."
Auf diese mehreren Ankündigung hin gibt es von Patientenvertretern, von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, von Krankenkassen und dem Sozialverband Deutschland wie auch in der Literatur eine Reihe verschiedener Vorschläge zur Ausgestaltung der "Stärkung der Patientenrechte".
Da einiges dafür spricht, dass sich die Bundesregierung der Sache annimmt, werden in diesem Online-Seminar die Reformüberlegungen im Einzelnen dargestellt, etwa
- die einer Ausweitung der Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität und bei Dokumentationsversäumnissen
- einer Stärkung der Schlichtungsverfahren
- der Einführung von Qualitätsstandards bei medizinischen Sachverständigen
- der Erleichterung der Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
- eines späteren Verjährungsbeginns
- der Ausweitung der Unterstützung der Patientinnen und Patienten nach § 66 SGB V
- der Stärkung der Verpflichtung zur Fehleraufklärung
- und mehr.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen Mandaten befassen oder medizinrechtlich interessiert sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
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