Das vorliegende Skript bietet eine umfassende und praxisorientierte Einführung in das Vergütungsrecht im Insolvenzverfahren. Es erläutert systematisch die rechtlichen Grundlagen der InsVV und zeigt, wie Vergütungen von Insolvenzverwaltern, (vorläufigen) Verwaltern, Sachwaltern, Treuhändern und Gläubigerausschüssen korrekt ermittelt und festgesetzt werden.
Ebenfalls richtet sich der Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Problemfelder; zusätzlich verdeutlichen zahlreiche Beispiele typische Streitpunkte aus der Praxis.
Das Skript bietet somit eine verlässliche Orientierung für eine sachgerechte und transparente Vergütungsfestsetzung.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
1. Zielsetzung
2. Rechtliche Grundlagen
II. Einstieg in das Vergütungsrecht
1. Unterschied RVG – InsVV
2. Allgemeines und Basics
3. InsVV - aktuelle Entwicklungen und Problemfelder
III. Die Vergütung des Insolvenzverwalters
1. Allgemeines
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Systematik der Vergütung
4. Fälligkeit und Vorschuss
5. Höhe der Vergütung - Berechnungsgrundlage
IV. Die Vergütung des vorl. Verwalters
1. Allgemeines
2. Fälligkeit
3. Verjährung
4. Berechnungsgrundlage
5. Höhe der Vergütung
V. Die Vergütung des Sachwalters
1. Allgemeines
2. Berechnungsgrundlage
3. Fälligkeit
4. Höhe der Vergütung
5. Zuschläge
6. Auslagen und Mehrwertsteuer/Vorschuss
VI. Die Vergütung des vorl. Sachwalters
1. Allgemeines
2. Vergütungshöhe
3. Zuschläge
4. Berechnungsgrundlage
5. Fälligkeit
VII. Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters
1. Allgemeines
2. Anspruch auf Vergütung und Anwendbarkeit der InsVV
3. Berechnungsgrundlage
VIII. Die Vergütung des Treuhänders
1. Allgemeines
2. Berechnungsgrundlage und Höhe
3. Mindestvergütung
4. Zu- und Abschläge
5. Zusatzvergütung und Stundensatz
6. Fälligkeit
7. Vorschüsse und Auslagen
VIII. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
1. Allgemeines
2. Die Vergütung
X. Die Beauftragung eines Sachverständigen
1. Sind Kosten des Sachverständigen von den allg. Gerichtskosten umfasst?
2. Ist die Beauftragung eines Sachverständigen zulässig?
Umfang
61 Seiten