Innovationen sind für die Wettbewerbsfähigkeit essenziell. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) eröffnet hierbei eine neue Möglichkeit der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung. Die Regelungen selbst geben jedoch in der Praxis zahlreiche Zweifelsfragen auf – gerade im Zusammenspiel mit der Ertragsteuer und den Verrechnungspreisen. Im Gleichlauf müssen die Steuerfolgen aus der weltweiten Verwertung von F&E-Ergebnissen verstanden werden. Denn nach einem F&E-Vorhaben verfügen forschende Unternehmen im In- und Ausland regelmäßig über geistiges Eigentum, welches gegenüber verbundenen Unternehmen oder fremden Dritten (grenzüberschreitend) verwertet wird.
On top wollen dann auch noch die neuen Anforderungen der Steuertransparenz der Finanzbehörden beachtet werden.
Das Seminar geht auf typische Fallstricke innerhalb international tätiger Unternehmensgruppen ein und präsentiert praktische Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten. Zukünftig erreichen Sie damit Ihre Steuerziele bestmöglich und rechtssicher!