Lernerfolgskontrolle Steuerrecht - Aktuelle und Praxisrelevante Rechtsprechung für 2022 - 5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Oliver Chama - Richter am AG
FAO Stunden: 5

    zu BFH Urteil vom 3.4.2019 – VI R 46/17

  1. Die Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers

    zu FG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.2021 – 5 K 1996/19

  2. Kryptowährung ist

    zu BFH (VIII. Senat), Beschluss vom 14.12.2021 – VIII R 6/21

  3. Ein strukturelles Vollzugsdefizit
  4. Die Wiedereinsetzung in eine vom bevollmächtigten Steuerberater oder Rechtsanwalt versäumte Frist setzt gemäß § 56 Abs. 2 FGO voraus,

    zu BFH, Urt. v. 2.9.2021 – VI R 19/19

  5. Eine Anrufungsauskunft nach § 43e EStG

    zu BFH (IX. Senat), Beschluss vom 22.10.2021 – IX B 15/21

  6. Ein Antrag auf Terminsverlegung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO wegen coronabedingten Ansteckungsrisikos

    zu FG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.9.2018 – 14 K 1538/17

  7. Wann muss die Entscheidung, ob bzw. inwieweit ein Gegenstand dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird, nach der Rechtsprechung spätestens getroffen sein, um einen Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG geltend machen zu können?
  8. Welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat eine nicht rechtzeitig getroffene Zuordnungsentscheidung in Bezug auf einen bestimmten Gegenstand?

    zu BFH, Urt. v. 14.12.2021 – VIII R 16/20

  9. Wenn von den zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten nur einer gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegt und Klage erhebt, der andere Ehegatte die Festsetzung hingegen bestandskräftig werden lässt,
  10. Ein Zustellungsmangel ist nachgewiesen,

    zum Urteil des BFH vom 16.12.2021 - IV R 2/18

  11. Wie wirkt es sich aus, wenn eine aus zwei Gesellschaftern bestehende GbR eine Klage beim Finanzgericht erhebt und einer der Gesellschafter während des laufenden Klageverfahrens verstirbt?
  12. Welche Auswirkungen haben formelle Buchführungsmängel auf die Schätzungsbefugnis des Finanzamts?
  13. Welche Aussage zur Schätzung nach § 162 AO ist nicht korrekt?

    zum Urteil des BFH vom 2.2.2022 - I R 22/20

  14. Gläubiger von Kapitalerträgen im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist
  15. Bei Aktiengeschäften erlangt der Erwerber wirtschaftliches Eigentum gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an den Aktien,