2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten.
Das Geschäftsgeheimnis nähert sich in seiner Ausgestaltung den gewerblichen Schutzrechten an. Mit der Neuregelung wurden die Anforderungen an die Geheimhaltung verschärft. Das hat Auswirkungen auf die datenschutzrechtliche Praxis und, insbesondere arbeitsrechtliche, Vertragsgestaltung.
Diese Veranstaltung bietet eine praxisorientierte, kompakte Darstellung des Gesetzes und der aktuellen Rechtsprechung.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für
Arbeitsrecht bzw.
Gewerblicher Rechtsschutz sowie Rechtsanwälte/innen, sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in der genannten Fachrichtung befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen.
Wussten Sie, dass Sie lt. § 15 FAO Ihre kompletten 15 Nettozeitstunden (soweit diese angeboten werden) mit unseren Online-Seminaren absolvieren können?
Technischer Hinweis
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