Die Finanzverwaltung hat mit einer Neuregelung im AEAO zu § 153 klargestellt, dass bei einer Nacherklärung von einer Meldung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle abgesehen werden kann, wenn ein überzeugendes Tax Compliance Management System (Tax CMS) zur Sicherstellung des gesetzeskonformen Verhaltens der Unternehmensleitung und Mitarbeiter nachgewiesen wird.
Der Spagat zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. In diesem Webinar erfahren Sie, welche Anforderungen ein solches Tax CMS gemäß IDW PS 980 und DIN ISO 37301 erfüllen muss. Steuerstrafrechtsexperte Jürgen R. Müller zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie ein Tax CMS entwickeln, das nicht nur die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicherstellt, sondern auch Risiken der Verletzung dieser Pflichten und die damit verbundenen Compliance-Ziele berücksichtigt. Im Fokus stehen die Tax Compliance-Risiken, die den Ausgangspunkt für ein wirksames Programm bilden. Diese werden in Bezug auf mögliche Pflichtverletzungen beleuchtet. Der Aufbau orientiert sich am bewährten PDCA-Zyklus, um eine kontinuierliche Verbesserung und optimale Systematik sicherzustellen.
Bereiten Sie sich optimal vor, um Haftungsrisiken zu reduzieren und eine rechtssichere Organisation zu gewährleisten!
Umfassendes Know-how zur Tax Compliance erhalten Sie in diesem Webinar: