2,5 stündiges Webinar: Rechtsanwalt Marco Ostmeyer: Therapie statt Strafe - Die Zurückstellung der Strafvollstreckung des § 35 BtMG
- Die Voraussetzungen für die Zurückstellung gem. § 35 BtMG
- Die Abgrenzung zu § 64 StGB
- Beiordnungsmöglichkeiten für das Strafvollstreckungsverfahren
- Beratung der Mandanten bezüglich der Zurückstellung bei mehreren Strafen
- Rechtssprechungsübersicht zur Zurückstellung des § 35 BtMG