Viele Websites sind noch immer nicht datenschutzkonform gestaltet. Das belegen nicht nur zahlreiche Prüfungen der Aufsichtsbehörden, sondern auch verschiedene „Abmahnwellen“ und Beschwerden von der Organisation nyob und die darauf beruhenden Ermittlungen und Sanktionen zahlreicher Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Wer keine wirksame Einwilligung einholt, nicht transparent über die Datenverarbeitung informiert oder die rechtmäßige Einbindung von Drittinhalten nicht nachweisen kann, riskiert ein Bußgeldverfahren. Auch immer mehr Nutzer fordern Schadensersatz bei einem Verstoß gegen die DSGVO. Hinzu kommt, dass Website-Betreiber auch die Anforderungen des TTDSG beachten müssen. Noch immer besteht Rechtsunsicherheit, in welchen Fällen auf eine Einwilligung verzichtet werden kann und welche Dienste „unbedingt erforderlich“ sind. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Gestaltung von Consent-Bannern auf Websites und zeigen Ihnen anhand von praktischen Beispielen auf, welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.