Kaum ein Bereich des Strafrechts dürfte stärker dadurch geprägt sein, dass sich etwaige Beratungsfehler unmittelbar beruflich oder fiskalisch beim Mandanten auswirken als das Wirtschaftsstrafrecht. Interdependenzen zu zivil- und öffentlich-rechtlichen Rechtsgebieten, die zunehmend konsequente Anwendung von Einziehungsvorschriften, steuer-, berufsrechtliche und andere Nebenfolgen von Strafverfahren sowie die besondere Gefahr der Reputationsschädigung sind Grundlage eines gefährlichen Terrains für die Strafverteidigung. Dabei ist das Risiko nicht auf diejenigen beschränkt, die regelhaft im Wirtschaftsstrafrecht beraten, sondern umfasst auch die Tätigkeit in der „klassischen“ Verteidigung, sobald diese einen fiskalischen Einschlag erhält. Da sich die meisten dieser Risiken bereits dadurch erheblich minimieren lassen, dass sie überhaupt erkannt werden, liegt der Schwerpunkt des Seminars darauf, klassische Fehler darzustellen und praxisnahe, einfache Tipps zu deren Vermeidung zu geben.
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