Ulf Schönenberg-Wessel: Erbenhaftung und NachlassinsolvenzReferent:
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER, Kiel
„Verletzt der Anwalt schuldhaft seine Pflichten, so kann der Mandant nach § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen“, (BGH DB 2014, 2399 Rn. 19). Das gilt es zu vermeiden!
Gliederung:
1. Anwaltshaftung im Überblick
a. Anspruchsgrundlage
b. Maßnahmen der Haftungsbeschränkung
2. Haftungskomplex: Pflichtteil
a. § 2325 Abs.3 BGB
b. § 2329 BGB Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten
c. Stufenklage
d. Notarielles Nachlassverzeichnis
3. Haftungskomplex: Anrechnung und Ausgleichung
4. Haftungskomplex: Ehegatten im Erbrecht
a. Bindungswirkung
b. Widerruf, Rücktritt und Anfechtung
c. Unterhaltsansprüche und Erbrecht
d. Zugewinnausgleich im Erbfall
5. Haftungskomplex: Haftungsbeschränkung
a. Aufgebot
b. Nachlassinsolvenz
c. Vorbehalt der Haftungsbeschränkung
Das LIVE ONLINE Seminar bietet einen kompakten Überblick über aktuelle haftungsrechtliche Aspekte des erbrechtlichen Mandats und zeigt Vermeidungsstrategien auf. "Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!