Bildungsleistungen sind gem. § 4 Nr. 21, 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das klingt einfach, ist es aber nicht! Nach zahlreichen höchstrichterlichen Urteilen ist das Umsatzsteuergesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an EU-Recht angepasst worden. Hierbei wurde am Anerkennungsverfahren für Bildungseinrichtungen festgehalten und für den Privatlehrer erstmals eine Regelung aufgenommen. Nach weiteren Monaten des Wartens hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 24. Oktober 2025 die Überarbeitung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses veröffentlicht.
Im Webinar informieren wir Sie über den Stand der Dinge. Leider gibt es nach wie vor zahlreiche Fragen und Unklarheiten, die es zu bedenken gilt. Folgende Punkte werden wir deshalb ansprechen: