„Umstrukturierungen leider/glücklicherweise nur mit dem Betriebsrat“
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
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Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
Termin:
Donnerstag, den 22. Oktober 2026 – online, 5 Vortragsstunden
(Teil 1: 10:00 Uhr bis 12:40 Uhr – 2,5 Std. zzgl. 10. Min. Pause
Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:40 Uhr – 2,5 Std. zzgl. 10 Min. Pause)
Anmeldelink:
Referent: Rechtsanwalt Christian Wiszkocsill
Inhalt:
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt und Schieflagen von Unternehmen häufen sich.
Wenn man in diesen Situationen sanieren oder umstrukturieren musst dann führt grundsätzlich kein Weg an Verhandlungen mit dem Betriebsrat vorbei. Denn in den meisten Fällen wird eine Betriebsänderung nach den §§ 111 ff. BetrVG vorliegen.
Das Seminar soll das Thema Betriebsänderungen verständlicher machen und einen tieferen Einblick in dieses praxisrelevante Thema geben sowie praktische Lösungsansätze aufzeigen.
Inhalt:
- Voraussetzungen einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG
- Ermittlung des richtigen Ansprechpartners (BR/GBR/KBR)
- Interessenausgleich, Was ist das? Inhalt und Umfang eines Interessenausgleichs
- Ausgleich bzw. Abmilderung von Nachteilen, die durch eine Betriebsänderung bestehen durch lösungsorientierte Verhandlung eines Sozialplans
- Wann gibt es individualrechtliche Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG
- Information, Beratung, Verhandlung, einstweiliger Rechtsschutz. Wie laufen Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen ab?