Ihr (Wieder-) Einstieg in das Umwandlungssteuerrecht
Umstrukturierungen gehören zum Beratungsalltag vieler steuerrechtlichen Berater. Gleichzeitig führt die hohe Komplexität des Umwandlungssteuerrechts häufig zu Unsicherheiten: Bereits kleine Fehler können unerwartete Steuerfolgen auslösen, etwa durch den Verlust von Buchwertprivilegien oder durch Sperrfristen. Wer Unternehmen rechtssicher bei strukturellen Veränderungen begleiten will, benötigt daher ein solides Verständnis der steuerlichen Systematik.
Die Webinarreihe richtet sich an Rechtsanwälte und Steuerberater mit Tätigkeitsschwerpunkten im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht oder der Unternehmensnachfolge, die ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht aufbauen oder gezielt auffrischen möchten.
Der Kurs vermittelt die zentralen Strukturen des Umwandlungssteuerrechts und ordnet sie praxisnah in das Unternehmenssteuerrecht ein. Neben den Regelungen des UmwStG werden auch Bezüge zu angrenzenden Steuergebieten sowie aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung behandelt.
Die Reihe umfasst insgesamt 20 Stunden und ist in sieben kompakte Online-Termine gegliedert. Ziel ist es, die steuerlichen Folgen von Umwandlungen sicher einordnen und typische Problemfelder in der Beratungspraxis besser beherrschen zu können.
Was Sie konkret erfahren
- Grundlagenwissen rund um Umwandlungen innerhalb und außerhalb des UmwStG
- Jüngste Änderungen des UmwStG und UmwG
- Überblick über aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
- Bezüge zu anderen Steuergesetzen, insb. ErbStG und GrEStG
An wen richtet sich diese Webinarreihe?
- Rechtsanwälte im Steuerrecht und Handels- & Gesellschaftsrecht
- Fachanwälte für Steuerrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht oder für Erbrecht
- Steuerberater
- Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Berater bei Unternehmensumstrukturierungen
- (Leitende) Mitarbeiter in Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen
UmwStR 1
Einführung
- Begriff der Umwandlung
- Umwandlungsanlässe
- Umwandlungen im Handels- und Zivilrecht
- Umwandlungen im Steuerrecht (Systematik und Überblick)
- Aktuell: Internationalisierung des Umwandlungsgesetzes durch das UmRUG
UmwStR 2
Umwandlung von Körperschaften in Personenunternehmen
- Verschmelzung auf eine Personengesellschaft (§§ 3 – 8 UmwStG)
- Auf- und Abspaltung auf eine Personengesellschaft (§ 16 UmwStG)
- Formwechsel in Personengesellschaft (§ 9 UmwStG)
UmwStR 3
Umwandlungen von Körperschaften in Körperschaften
- Verschmelzung auf eine Körperschaft (§§ 11 – 13 UmwStG)
- Auf- und Abspaltung (§ 15 UmwStG)
UmwStR 4 & 5
Einbringungsvorgänge
- Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften (§§ 20, 22, 23 UmwStG UmwStG)
- Anteilstausch (§§ 21, 22, 23 UmwStG)
- Einbringungen in Personengesellschaften (§ 24 UmwStG)
UmwStR 6
Umwandlungsvorgänge außerhalb des UmwStG
- Unentgeltliche Übertragungen (§ 6 Abs. 3 EStG)
- Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 EStG)
- Realteilung (§ 16 Abs. 3 Sätze 2 ff.)
UmwStR 7
Sonderfragen
- Umwandlungen und Organschaft
- Körperschaftsteueroption (§ 1a KStG)
- Umwandlungen und Grunderwerbsteuer
- Umwandlungen und ErbStG
- Internationalsteuerliche Aspekte
Die Verschärfung der Nachveräußerungssperre in § 15 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) hat zur Folge, dass bestimmte steuerliche Begünstigungen, wie die Buchwertfortführung bei Aufspaltungen, Abspaltungen oder Teilübertragungen von Vermögen auf andere Körperschaften, nur unter strengeren Bedingungen gewährt werden. Die Neuregelung soll Gestaltungen zur Vorbereitung von Veräußerungen mittels Spaltungen verhindern.
Konkret bedeutet dies, dass eine Buchwertfortführung für das abgespaltene Vermögen versagt wird, wenn durch die Spaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen oder vorbereitet wird. Der Begriff der außenstehenden Person soll künftig in § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG-E definiert werden, um die Anwendung des Gesetzes zu präzisieren.
Die Verschärfung soll erstmals für Spaltungen gelten, die nach dem Tag der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzes (17.7.2023) angemeldet wurden. Dies könnte verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, da es sich um eine rückwirkende Regelung handeln könnte.
Zusammengefasst führt die Verschärfung der Nachveräußerungssperre zu einer strengeren Handhabung der steuerlichen Regelungen bei Unternehmensspaltungen und könnte bestimmte Umstrukturierungen weniger attraktiv machen, da die steuerlichen Vorteile eingeschränkt werden.
Für Steuerberater ergeben sich im Zusammenhang mit der Nachveräußerungssperre gemäß § 15 UmwStG verschiedene Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, Beratungsrisiken, Revisionsrisiken und Risiken bei Gestaltungsmodellen:
Haftungsrisiken
Steuerberater könnten haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Mandanten nicht korrekt über die Risiken und Konsequenzen der Nachveräußerungssperre informieren. Dies umfasst die Fehleinschätzung der steuerlichen Folgen einer Spaltung und die daraus resultierende unerwartete Steuerbelastung für den Mandanten.
Beratungsrisiken
Beratungsrisiken entstehen, wenn Steuerberater die Anforderungen und Ausnahmen der Nachveräußerungssperre nicht vollständig verstehen oder falsch interpretieren. Eine unzureichende Beratung kann dazu führen, dass Mandanten steuerliche Vorteile nicht optimal nutzen oder ungewollt in eine steuerlich nachteilige Situation geraten.
Revisionsrisiken
Revisionsrisiken beziehen sich auf die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung die Anwendung der Nachveräußerungssperre anders auslegt als vom Steuerberater antizipiert. Dies kann zu nachträglichen Steuerforderungen und Strafen führen, insbesondere wenn die Finanzverwaltung die Spaltung als steuerlich missbräuchlich einstuft.
Risiken bei Gestaltungsmodellen
Steuerberater, die komplexe Gestaltungsmodelle entwickeln, um die Nachveräußerungssperre zu umgehen, setzen sich dem Risiko aus, dass diese Modelle von der Finanzverwaltung als missbräuchlich angesehen werden. Dies kann nicht nur zu steuerlichen Nachteilen für den Mandanten führen, sondern auch die Reputation und Glaubwürdigkeit des Steuerberaters schädigen.
Um diese Risiken zu minimieren, ist es entscheidend, dass Steuerberater stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben, ihre Mandanten umfassend und vorsichtig beraten und die steuerlichen Risiken sorgfältig abwägen.