In unterhaltsrechtlichen Mandaten ist die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens aller am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten die zentrale Aufgabe. Das unterhaltsrelevante Einkommen ist stets Ausgangspunkt aller weiterer Überlegungen. Sie ist keine einmalige Aufgabe, ist vielmehr je nach Länge der streitigen Auseinandersetzung fortzuführen und zu aktualisieren. Von den tragenden Grundsätzen ausgehend sollen in diesem Seminar die besonders praxisrelevanten Problemlagen hinsichtlich der Einkünfte eines abhängig Beschäftigten behandelt werden.
Themenauswahl:
- Erste Maßnahmen: Erfassung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten und deren unterhaltsrechtliche Aufarbeitung
- Auskunftsrechte als Erkenntnisquellen, Handhabungshinweise
- Tragende Grundsätze: Unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte, Periodische Einkommensermittlung, Zeitnähe
- Grundeinkommen, Zusatzeinkommen, Nutzungsvorteile durch Firmen-Pkw
- Steuern, Zuflussprinzip, begrenztes Realsplitting, Steuernachzahlungen
- Sozialabgaben, sekundäre Altersvorsorge, Höhe
- Berufsbedingter Aufwand, insbesondere beruflich bedingte Fahrtkosten
- Behandlung des Wohnvorteils
- Subsidiäre und nicht subsidiäre Sozialleistungen
- Beispielsrechnungen