In unterhaltsrechtlichen Mandaten ist die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens aller am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten die zentrale Aufgabe. Das unterhaltsrelevante Einkommen ist stets Ausgangspunkt aller weiterer Überlegungen. Sie ist keine einmalige Aufgabe, ist vielmehr je nach Länge der streitigen Auseinandersetzung fortzuführen und zu aktualisieren. Von den tragenden Grundsätzen ausgehend sollen in diesem Seminar die besonders praxisrelevanten Problemlagen hinsichtlich der Einkünfte eines abhängig Beschäftigten behandelt werden.
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