Das Update Arbeitnehmerdatenschutz greift die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Behördenpraxis auf: Im Fokus stehen dabei Entscheidungen zum Verhältnis von DSGVO und Betriebsvereinbarungen, zum Umfang von Auskunftsansprüchen sowie zu Schadenersatzansprüchen Betroffener.
Zudem werden die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Einführung von KI-Systemen im Betrieb vorgestellt und die neuesten Entwicklungen zu Drittlandtransfers insbesondere in die USA und China eingeordnet.
Außerdem: Gibt es ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz?
- Rechtsprechung & Behördenpraxis: Übersicht
- Deep Dive: Betriebsvereinbarungen (insbes. EuGH C65/23 & BAG 8 AZR 209/21)
- Deep Dive: Auskunftsansprüche Betroffener nach Art. 15 DSGVO
- Deep Dive: Datenschutzrechtliche Schadenersatzansprüche – Risiken und Grenzen
- Update KI: Übersicht zum Datenschutz
- Update Drittlandtransfers
- Ausblick: Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz?
Ziel des Seminars
Das Seminar vermittelt ein aktuelles und praxisorientiertes Update zum Arbeitnehmerdatenschutz an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und IT-Recht. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Behördenpraxis, insbesondere zu Betriebsvereinbarungen, Auskunftsansprüchen und datenschutzrechtlichen Schadenersatzansprüchen.
Darüber hinaus werden aktuelle Fragen zur Einführung von KI-Systemen im Unternehmen, zu internationalen Datentransfers sowie mögliche gesetzgeberische Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz eingeordnet und für die anwaltliche Beratungspraxis aufbereitet.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht bzw. Informationstechnologierecht (IT-Recht) sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Gut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser