Gerade in der jüngsten Zeit hat der BGH noch einmal die Tatbestandsmerkmale der Mieterhöhung wegen gestiegener ortsüblicher Vergleichsmiete durch diverse Entscheidungen geschärft. Insbesondere im Bereich der formellen Anforderungen hat er seine Rechtsprechung gelockert. Gleichzeitig besteht jedoch z.B. durch das Gebot, die Mieterhöhung nur nach der tatsächlichen Fläche einer Wohnung zu berechnen, ein Einfallstor für (ggf. unvorhersehbare) unangenehme Folgen für den Vermieter. Denn bei einer festgestellten Flächenabweichung stellen sich nicht nur Fragen zur Rückforderung in der Vergangenheit zu viel geleisteter Miete, sondern auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die konkrete Mieterhöhung (z.B. Ermittlung der Kappungsgrenze).
Welche Grundsätze insoweit zu beachten sind, wird im Rahmen einer vertiefenden Darstellung anhand von Fällen von unserem Referenten aufgezeigt. Auf den Folien ist die einschlägige Rechtsprechung zum Nacharbeiten zitiert.