Lernerfolgskontrolle Update im Bank- und Kapitalmarktrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    Urteil I: BGH, IX ZR 127/24 – Wirecard / Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen in der Insolvenz

  1. Welchen insolvenzrechtlichen Rang genießen kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen von Aktionären, die ihnen aufgrund ihrer Beteiligung als Aktionär entstehen, im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft?
  2. Warum scheiden kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche getäuschter Aktionäre im Insolvenzfall aus dem Kreis der einfachen Insolvenzgläubiger aus?
  3. Welches prozessuale Instrument ist geeignet, den Streit über die insolvenzrechtliche Einordnung einer angemeldeten Forderung als Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO verbindlich zu klären?

    Urteil II: BGH, XI ZR 107/24 – Phishing / Grobe Fahrlässigkeit bei TAN-Weitergabe

  4. Unter welcher Voraussetzung kann die Bank dem Erstattungsanspruch der Kundin aus § 675u Satz 2 BGB (nicht autorisierter Zahlungsvorgang) einen Schadensersatzanspruch nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB entgegenhalten?
  5. Auf welchen Vorgang bezieht sich der Haftungsausschluss nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB (keine Haftung des Zahlers wenn keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde)?
  6. Welcher Umstand war nach Ansicht des BGH besonders gewichtig für die Beurteilung des Verhaltens der Kundin als grob fahrlässig?

    Urteil III: BGH, XI ZR 29/24 – Prämiensparverträge / Referenzzins und Zinsanpassungsmethode

  7. Sind Kündigungserklärungen einer Sparkasse gegenüber Sparern Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB?
  8. Welche Methode ist nach dem BGH für die Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen mit stufenweise bis zum 15. Sparjahr steigenden Prämien maßgebend?
  9. Welche Kernanforderungen stellt der BGH an einen tauglichen Referenzzins für Prämiensparverträge?

    Urteil IV: BGH, XI ZR 64/24 – Referenzzinsberechnung / Svensson-Methode bei Prämiensparverträgen

  10. Wie überprüft der BGH im Revisionsverfahren die vom OLG in einem Musterfeststellungsverfahren getroffene Bestimmung des Referenzzinses für Prämiensparverträge?
  11. Welcher Referenzzins ist nach dem BGH für Prämiensparverträge anzuwenden, die ab Oktober 1997 geschlossen wurden?
  12. Warum hält der BGH eine Restlaufzeit von sieben Jahren bei den Referenzanleihen für passend, obwohl die Prämiensparverträge auf 15 Sparjahre ausgerichtet sind?