Lernerfolgskontrolle Update im Erbrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    BGH – Pflichtteilsergänzung bei Übertragung gegen Leibrente

  1. Hemmt ein Leibrentenversprechen, das dem Erblasser im Zusammenhang mit der Übertragung eines vermieteten Grundstücks gegeben und durch eine Reallast besichert wird, den Beginn der Frist des § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB?
  2. Woran knüpft der Senat die Beurteilung an, ob eine fristhemmende Weiternutzung des verschenkten Gegenstandes vorliegt?
  3. Wie qualifiziert der Senat die zur Sicherung des Rentenversprechens bestellte Reallast?

    BGH – Beeinträchtigende Schenkung bei vorbehaltenem Rücktrittsrecht

  4. Welche Wirkung hat ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht auf einen Anspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB?
  5. Zu welchem Zeitpunkt entfällt die berechtigte Erberwartung des Vertragserben, wenn sich der Erblasser den Rücktritt vorbehalten hat?
  6. Worin unterscheidet sich ein erbvertraglicher Änderungsvorbehalt nach der Entscheidung vom Vorbehalt eines Rücktrittsrechts?

    BGH – Miterbenanteil bei drittstaatlicher Teil-Rückverweisung

  7. Wie ist der Anteil an einer Erbengemeinschaft, deren Gesamthandsvermögen aus einem Grundstück besteht, zu qualifizieren, wenn das ausländische Kollisionsrecht für diese Einordnung auf die in Deutschland geltenden Sachnormen verweist?
  8. Nach welchem Maßstab bestimmt sich, ob im Sinne des Art. 3-5.1 (b) EPTL des Staates New York unbewegliches oder bewegliches Vermögen vorliegt?
  9. In welchem Umfang überprüft das Rechtsbeschwerdegericht die Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter?

    BGH – Verjährung von Nachlassforderungen und rechtliches Gehör

  10. Auf wessen Kenntnis kommt es für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB an, wenn die Gläubigerin im maßgeblichen Zeitraum geschäftsunfähig war?
  11. Entfällt die Beschwer, wenn die verurteilte Partei nach Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils den ausgeurteilten Betrag überweist?
  12. Wann liegt nach der Entscheidung ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen aus Art. 103 Abs. 1 GG vor?

    BFH – Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

  13. Was ist als ‚Grundstück' im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG anzusehen?
  14. Welche Bindungswirkung entfaltet der Wertfeststellungsbescheid des Belegenheitsfinanzamts für den Erbschaftsteuerbescheid?
  15. Welche Behörde entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für das Familienheim - etwa die unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung - erfüllt sind?