Lernerfolgskontrolle Update im Familienrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 2.5

    BGH – Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

  1. Worauf muss sich die unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB nach der Entscheidung des Senats beziehen?
  2. Genügt es für die Annahme eines Härtefalls, dass einem objektiven Betrachter begreiflich ist, dass sich der scheidungswillige Ehegatte endgültig von der Ehe abgewandt hat und ein Zuwarten bloßer Formalismus wäre?
  3. Welche Bedeutung misst der Senat einer vollzogenen räumlichen Trennung und einem vollständigen Kontaktabbruch der Ehegatten bei?

    BGH – Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang

  4. Kann ein Elternteil, der mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, Kindesunterhalt gegen diesen als Verfahrensstandschafter nach § 1629 Abs. 3 BGB geltend machen, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell betreut wird?
  5. Kann der hauptbetreuende Elternteil anteilig für den Barunterhalt herangezogen werden, wenn der andere Elternteil einen erheblich erweiterten Umgang wahrnimmt?
  6. Welche Instrumente stellt der Senat dem Tatrichter zur Verfügung, um einen erweiterten Umgang bei der Unterhaltsbemessung abzubilden?

    BGH – Betreuungsanteile im Umgangs- statt Sorgeverfahren

  7. In welchem Verfahren ist der Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern über die beiderseitigen Betreuungsanteile grundsätzlich zu klären?
  8. Wann kann neben einer Umgangsregelung ein sorgerechtliches Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich sein?