Lernerfolgskontrolle Update im Insolvenz- und Sanierungsrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 2.5

    BGH – Anfechtung einer Geldauflage nach § 153a StPO

  1. Wie ordnet der BGH die Erfüllung einer Geldauflage nach § 153a StPO durch den späteren Insolvenzschuldner anfechtungsrechtlich ein?
  2. Der spätere Schuldner zahlt die Geldauflage unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung. Wer ist richtiger Anfechtungsgegner?
  3. Der Schuldner hat seine laufenden Verbindlichkeiten tatsächlich mit Geld seiner Eltern bedient, ohne gegen diese einen durchsetzbaren Anspruch zu haben. Wie ist das bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit zu behandeln?

    BGH – Zugewinnausgleich und Pfändungsschutz nach § 850i ZPO

  4. Unterfällt eine Zugewinnausgleichsforderung dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO?
  5. Welche Zuflüsse erfasst der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO nach der Rechtsprechung des BGH?

    BGH – StaRUG: Aufhebung der Restrukturierungssache

  6. Die Restrukturierungsanzeige verliert mit der Aufhebung der Restrukturierungssache ihre Wirkung. Entfällt damit das Rechtsschutzinteresse des Schuldners für seine Beschwerde?
  7. Der Schuldner hat seine Zahlungsunfähigkeit angezeigt und beantragt, von der Aufhebung der Restrukturierungssache abzusehen. Welchen Maßstab hat das Restrukturierungsgericht anzulegen?
  8. Die im Restrukturierungsplan vorgesehene Quote soll ausschließlich durch eine freiwillige, nicht abgesicherte Zahlung eines Dritten aufgebracht werden. Wie wirkt sich das auf § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 3 StaRUG aus?