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Lernerfolgskontrolle Update im IT-Recht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 2.5
BGH – Löschpflicht nach der DSGVO
Welche Pflicht trifft den Verantwortlichen nach der DSGVO bei Beendigung einer Auftragsverarbeitung laut BGH?
Er muss nur seine eigenen Systeme löschen, nicht aber die des Auftragsverarbeiters.
Er muss sicherstellen, dass beim Auftragsverarbeiter keine personenbezogenen Daten mehr verbleiben, sofern keine gesetzlichen Speicherpflichten bestehen.
Er muss lediglich eine Löschung empfehlen, aber nicht kontrollieren.
Wann kann nach der Entscheidung des BGH ein immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO vorliegen?
Nur wenn personenbezogene Daten aktiv missbraucht wurden.
Wenn personenbezogene Daten nach Beendigung eines Auftrags beim Auftragsverarbeiter verbleiben und später im Darknet angeboten werden.
Nur wenn ein finanzieller Schaden nachgewiesen wird.
Welche Rolle spielt der Verantwortliche bei der Löschung von Daten nach Beendigung eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses?
Er ist nicht verantwortlich für Daten beim Auftragsverarbeiter.
Er haftet nur, wenn er selbst Daten weitergegeben hat.
Er muss organisatorisch sicherstellen, dass eine Rückgabe oder Löschung der Daten erfolgt.
OLG Hamburg – Nutzung von Bildern als KI-Trainingsdaten
Worum ging es im Verfahren vor dem OLG Hamburg?
Um die Haftung für KI-generierte Texte.
Um die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung eines Fotos in einem Datensatz zum Training von KI-Systemen.
Um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit automatisierter Gesichtserkennung.
Was stellte der Beklagte im Verfahren vor dem OLG Hamburg zur Verfügung?
Eine Bildbearbeitungssoftware.
Einen Datensatz mit ausschließlich eigenen Fotos.
Einen Datensatz mit Milliarden Bild-Text-Paaren, der zum Training generativer KI genutzt werden kann.
Welches urheberrechtliche Problem stand im Mittelpunkt der Entscheidung des OLG Hamburg?
Die Frage der Lizenzpflicht für KI-Modelle.
Die Frage, ob urheberrechtlich geschützte Bilder für KI-Trainingsdatensätze genutzt werden dürfen.
Die Frage der Haftung von Plattformbetreibern für KI-generierte Inhalte.