Lernerfolgskontrolle Update im Miet- und WEG-Recht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    BGH – Betriebskosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

  1. Findet der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB auch dann Anwendung, wenn der Mieter geltend macht, der Vermieter habe den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht beachtet?
  2. Unter welcher Voraussetzung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 BGB) nach Auffassung des Senats verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistungen keine Vergleichsangebote eingeholt hat?
  3. Wie verteilt der Senat die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots, wenn der Vermieter ein umfangreiches Gesamtpaket an Dienstleistungen (technisches Gebäudemanagement) beauftragt hat?
  4. Nach welchem Zeitpunkt beurteilt sich, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Umlage einer in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Position vorliegen?

    BGH – Eigenbedarfskündigung und Härteeinwand

  5. Worin liegt der Rechtsfehler, den der Senat der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Härteregelung der §§ 574 ff. BGB anlastet?
  6. Welche gesundheitsbezogenen Umstände können nach der Rechtsprechung des Senats einen Härtegrund im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen?
  7. Wann darf der Tatrichter von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, obwohl der Mieter eine Selbsttötungsgefahr geltend macht?

    BGH – Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  8. Wie weit reicht die richterliche Kontrolle eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Kostenverteilungsschlüssel ändern?
  9. Wie beurteilt der Senat den Wechsel auf das Objektprinzip, wenn in einer Anlage mit unterschiedlich großen Einheiten bislang nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt wurde und die Kosten einer Heizungserneuerung anstehen?
  10. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1993 gibt die damalige Rechtslage wieder, wonach ein vereinbarter Kostenschlüssel nur einstimmig geändert werden konnte. Ist § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG in der geltenden Fassung anwendbar?

    BGH – Erhaltungslast und Beschlusskompetenz bei Balkonen

  11. Welche Folge hat eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung der Balkone auf die jeweiligen Wohnungseigentümer übertragen wird, für die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?
  12. Wie sind die Kosten zu tragen, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast selbst tätig wird?