Lernerfolgskontrolle Update im Migrationsrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde (BVerwG, Urteil vom 20.11.2025 – 1 C 28.24)

  1. Welche Behörde ist nach dem Urteil des BVerwG vom 20.11.2025 für das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur isolierten Aufhebung einer bestandskräftigen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung zuständig?
  2. Woraus ergibt sich nach dem BVerwG die sachliche Zuständigkeit für das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG?
  3. Welche Aussage trifft das BVerwG zur Kompetenzverteilung zwischen BAMF und Ausländerbehörde nach Bestandskraft des Asylbescheids?

    Maßgeblicher Zeitpunkt beim Zweitantrag (BVerwG, Urteil vom 28.01.2026 – 1 C 7.25)

  4. Auf welchen Zeitpunkt kommt es nach dem BVerwG für die Beurteilung an, ob ein Asylantrag als Zweitantrag im Sinne des § 71a AsylG einzustufen ist?
  5. Wann liegt nach dem BVerwG ein ‚erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens' im Sinne des § 71a Abs. 1 AsylG vor?
  6. Steht das Konzept des mitgliedstaatsübergreifenden Zweitantrags (§ 71a AsylG) mit Unionsrecht im Einklang?

    Stufenmodell zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 18.12.2025 – 1 C 27.24)

  7. Welches Dokument steht auf der ersten Stufe des vom BVerwG fortentwickelten Stufenmodells zur Identitätsklärung?
  8. Welche Auswirkung hat die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf die Pflicht zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren?
  9. Welche Gefahr droht einem anerkannten Flüchtling nach dem BVerwG typischerweise nicht, wenn er auf Verlangen der Einbürgerungsbehörde einen Pass seines Herkunftslandes beschafft?

    Effektiver Rechtsschutz bei Visumverfahren (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2025 – 2 BvR 1511/25)

  10. Welches Grundrecht haben die Beschwerdeführenden nach dem BVerfG-Beschluss vom 04.12.2025 erfolgreich geltend gemacht?
  11. Welche Aussage trifft das BVerfG zum Bescheidungsanspruch im Visumverfahren?
  12. Welche Wirkung hat die Entscheidung des BVerfG hinsichtlich der Vollstreckung?