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Lernerfolgskontrolle Update im Sportrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (2,5 Std.)
Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 2.5
Kündigung eines Sportmanagers (LAG Mainz)
Welche Voraussetzung muss nach § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Managervertrags im Profisport erfüllt sein?
Es genügt, dass das Vertrauensverhältnis subjektiv gestört ist.
Ein wichtiger Grund muss vorliegen, der unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Interessenabwägung die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.
Eine außerordentliche Kündigung ist bei befristeten Managerverträgen grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung weiterhin anbietet?
Der Arbeitnehmer kann lediglich Schadensersatz verlangen.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach §§ 615 S. 1, 293 ff. BGB.
Der Arbeitsvertrag wandelt sich automatisch in ein freies Dienstverhältnis um.
BGH – II ZR 52/24 (Terminsverlegung)
Welche prozessuale Vorschrift ist maßgeblich für die Entscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung?
§ 139 ZPO
§ 227 Abs. 1 ZPO
§ 278 ZPO
Nach der Entscheidung des BGH muss ein Terminsverlegungsantrag insbesondere:
spätestens zwei Wochen vor dem Termin gestellt werden.
die erheblichen Gründe bereits im Antrag substantiiert darlegen.
zwingend mit einer eidesstattlichen Versicherung begründet werden.
Wann kann ein Terminsverlegungsantrag nach der Rechtsprechung des BGH rechtsmissbräuchlich sein?
Wenn er ausschließlich der Prozessverschleppung dient.
Wenn er von einem neuen Prozessbevollmächtigten gestellt wird.
Wenn bereits einmal ein Termin verlegt wurde.
BFH – Umsatzsteuer bei Sportvereinen (V R 4/23)
Welche unionsrechtliche Vorschrift ist zentral für die steuerliche Behandlung von Leistungen gemeinnütziger Sportvereine?
Art. 132 Abs. 1 lit. m MwStSystRL
Art. 107 AEUV
Art. 45 AEUV
Welche zentrale Frage stellt sich bei der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung der Leistungen eines Sportvereins gegenüber seinen Mitgliedern?
Ob Mitgliedsbeiträge als Spenden zu qualifizieren sind
Ob eine einheitliche Leistung oder mehrere selbständige Leistungen vorliegen
Ob der Verein gewerblich tätig ist
Welche Aussage entspricht der Rechtsprechung des BFH zur bisherigen Verwaltungspraxis?
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit von Leistungen an Mitglieder steht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung.
Die Verwaltungspraxis widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH und dem Unionsrecht.
Die Verwaltungspraxis ist unionsrechtlich zwingend vorgegeben.