Lernerfolgskontrolle Update im Steuerrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    BFH – Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer im Bundesmodell

  1. Wie beurteilt der Senat die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer-Reformgesetz?
  2. Woran knüpft der Senat den Belastungsgrund der Grundsteuer im sogenannten Bundesmodell an?
  3. Wie weit reicht die Pflicht des Finanzgerichts, die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte aufzuklären?

    BFH – Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg

  4. Wie ist der Bodenrichtwert nach § 38 Abs. 1 LGrStG BW anzusetzen, wenn das Grundstück über die vom Gutachterausschuss definierte Grundstückstiefe hinausreicht?
  5. Unter welchen Voraussetzungen kann nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW ein niedrigerer Wert des Grund und Bodens angesetzt werden?

    BFH – Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht

  6. Ist § 233a AO nach Auffassung des Senats an der Grundrechte-Charta der Europäischen Union zu messen?
  7. Wie qualifiziert der Senat die Vollverzinsung des § 233a AO ihrer Funktion nach?
  8. Die Klägerin wandte ein, der Vorsteuerabzug beende lediglich einen eigenen Liquiditätsnachteil, sodass kein auszugleichender Vorteil vorliege. Wie geht der Senat damit um?

    BFH – Teilentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

  9. Nach welcher Methode ist der Gewinn aus der teilentgeltlichen Übertragung eines betrieblichen Einzelwirtschaftsguts im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu ermitteln?
  10. Womit begründet der Senat den Vorrang der von ihm gewählten Trennungstheorie?

    BFH – Buchwertantrag nach § 21 Abs. 2 UmwStG beim Anteilstausch

  11. Welche Anforderungen stellt der Senat an Form und Frist des Antrags nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006?
  12. Dürfen bei der Auslegung eines solchen fristgebundenen Antrags auch Umstände berücksichtigt werden, die erst nach Fristablauf eingetreten sind?