Lernerfolgskontrolle Update im Strafrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    BGH – Quellen-TKÜ bei Telegram-Chats

  1. Wie ordnet der BGH die heimliche »Aufschaltung« auf einen Telegram-Account ohne Einbeziehung des Diensteanbieters oder des Nutzers ein?
  2. Auf welche Inhalte darf im Rahmen einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung zugegriffen werden?
  3. Welche Folge hat nach der Entscheidung die retrograde Erhebung älterer Chatinhalte?

    BGH – Überleitung in das objektive Einziehungsverfahren

  4. Was gilt, wenn die Staatsanwaltschaft nach Eintritt eines dauerhaften Verfahrenshindernisses die Überleitung mit einem den Anforderungen des § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO genügenden Antrag beantragt?
  5. Welches Verfahrenshindernis lag der Entscheidung zugrunde?
  6. Welchem Zweck dient die Überleitung in das objektive Verfahren?

    BGH – Revisionseinlegung per E-Mail mit PDF-Anhang

  7. Wahrt der Eingang einer E-Mail mit unterschriebenem PDF-Anhang die Form des § 341 StPO?
  8. Wodurch war die Revisionseinlegungsfrist im entschiedenen Fall gleichwohl gewahrt?
  9. Unter welcher Voraussetzung trifft die Staatsanwaltschaft eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Rechtsmittelschriften?

    BGH – Rechtsbeugung nach § 339 StGB

  10. Welche Rechtsverstöße kommen nach der Entscheidung als Beugung des Rechts im Sinne des § 339 StGB in Betracht?
  11. Genügt die bewusste Inanspruchnahme einer nicht bestehenden Zuständigkeit für eine Rechtsbeugung?
  12. Wie wirkt sich der Wunsch des Richters aus, »gerecht« zu handeln oder »das Richtige« zu tun?