Lernerfolgskontrolle Update im Urheber- und Medienrecht 2026 - Selbststudium nach § 15 IV FAO (5 Std.)

Veranstalter: FachanwaltsCampus
FAO Stunden: 5

    Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 10.12.2025 – 5 U 104/24

  1. Welche Handlung stellte im Fall die maßgebliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 Abs. 1 UrhG dar?
  2. Warum kann der Abgleich »passt Bild zur Bildbeschreibung?« als »Korrelation« i.S.d. § 44b Abs. 1 UrhG eingeordnet werden?
  3. Welche Anforderung betont der Senat für die Wirksamkeit eines Nutzungsvorbehalts bei online zugänglichen Werken nach § 44b Abs. 3 S. 2 UrhG?
  4. Wann greift der Ausschlussgrund des § 60d Abs. 2 S. 3 UrhG (Public-Private-Partnership) ein?

    EuGH, Urteil vom 04.12.2025 – C-580/23 und C-795/23

  5. Gibt es bei Werken der angewandten Kunst ein »Regel–Ausnahme-Verhältnis«, wonach urheberrechtlich höhere Originalitätsanforderungen gelten als bei anderen Werkarten?
  6. Was ist für die Originalität (»Werk«) maßgeblich?
  7. Welche Aussage trifft der EuGH zur Rolle von Absichten/Schaffensprozess?
  8. Welches Kriterium ist für die Verletzungsprüfung im Urheberrecht nicht entscheidend?

    BGH, Urteil vom 04.12.2025 – I ZR 219/24 (»Moneypenny«)

  9. Unter welcher Voraussetzung kann der Name einer fiktiven Figur als Werkteil Werktitelschutz genießen?
  10. Woher muss die für die Bezeichnungsfähigkeit erforderliche Selbständigkeit der Figur stammen?
  11. Warum sah der BGH keine hinreichenden Anhaltspunkte für urheberrechtlichen Schutz der Figur »Moneypenny«?
  12. Wann entsteht Werktitelschutz grundsätzlich?