Das Seminar an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht zeigt zunächst Haftungsfallen für Arbeitgeber auf, die das Corona-Kurzarbeitergeld falsch oder allzu kreativ beantragen. Der Gesetzgeber hat für die Corona-Zeit auch das Recht der kurzfristigen Beschäftigung geändert. Hier gibt es Tipps zur beitragssicheren Vertragsgestaltung und es werden Fallgruppen aufgezeigt, bei denen Verwaltung und Rechtsprechung generalisierend die „Berufsmäßigkeit“ verneinen.
Abschließend wird dargestellt, welche Umbrüche die Rechtsprechungsdifferenzen zwischen BAG und BSG zu Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen bei beruflichen Experten (Honorarärzte/IT-Fachkräfte/Interimsmanager) verursachen und es werden verschiedene Lösungsmodelle für die beratende Praxis aufgezeigt.
Im Einzelnen:
I. Update Kurzarbeit
- Schnittstelle Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Anrechnung von Drittleistungen zB Betriebsschließungsversicherungen und sonstiger Leistungen aus dem Corona-Schutzschirm?
- Haftungs- und Regressfälle
- Compliance-Maßnahmen
II. Neues zur kurzfristigen Beschäftigung in Corona-Zeiten
- 115 Tage bzw. 5 Monate
- Berufsmäßig oder nicht Berufsmäßig
- Kurzarbeitergeld und Nebenjobs (dos and don'ts)
III. Rechtssichere Beschäftigung von „Honorarkräften“ im Gesundheitssektor und IT-Bereich
- Aktuelle und differierende Rechtsprechung BSG und BAG
- Lösungswege: u.a. Hybridmodell und taktisch richtiger Einsatz des Statusfeststellungsverfahrens
- Absicherungsmaßnahmen in der Praxis