Ein körperlich eingeschränkter Arzt, der weiterhin operierte, obwohl er die Geräte nicht ordnungsgemäß handhaben konnte, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Diese Entscheidung zeigt, wie gesundheitliche Einschränkungen die Berufsausübung und Haftung von Ärzten beeinflussen können.